Krankentagegeld Zusatzversicherung
im Vergleich

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Hallesche FKT

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Jahr

Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatz­versicherung Hallesche FKT

Der Tarif FKT ist ein Tarif der HALLESCHEN für freiberuflich Tätige.

Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Sie sind in diesem Tarif sicher versichert! Die HALLESCHE kann Ihnen diesen Tarif auch dann nicht kündigen, wenn Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen. Bei Einkommenssteigerung haben Sie sehr gute Anpassungsmöglichkeiten.

Hallesche

FKT

ab

3,64

/ Monat

Beispielbeitrag für 21-jährige Person · 10 € Tagessatz · selbstständig

Online beantragenAngebot anfordern

SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für € Tagegeld
(Leistung 300 € / Monat)

Berufsstatus

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Sicher versichert?

Ja

Krankheitstage addieren?

Nein

Anpassung ohne Gesundheitsfragen?

Ja, innerhalb von 2 Monaten

Zuschuss bei Wiedereingliederung?

Nein

Geld bei Kur und Reha?

Ja, nach mind. 4 Wochen AU

KTG bei Schwangerschaft?

Ja

Wartezeiten?

3 Monate, keine bei Unfall

Tarife mit Gesundheitsfragen?

Ja

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche FKT

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld im Tarif Hallesche FKT 43 in Höhe von 300 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Hallesche Krankenversicherung a. G. spätestens am 42. Tag vorliegen.
Hinweis: Beispielrechnung mit einem Tagessatz von 10 € (300 € pro Monat). Über unseren Online-Rechner können Sie Ihren individuellen Tagessatz wählen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Halleschen spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die Hallesche weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an die Hallesche zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Nein, Sie haben im Tarif Hallesche FKT 43 Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Die Krankheitstage werden nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird für sich betrachtet und Sie erhalten bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit eine Zahlung, sobald Sie jeweils länger als 42 Tage krankgeschrieben waren.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die Hallesche nicht kündigen.

Die Hallesche Krankenversicherung verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB Abs. 1 Teil II). 
Gibt es Wartezeiten?

Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen im Tarif Hallesche FKT 43 beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hallesche bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird für 3 Wochen auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Die Anschlussheilbehandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnen.

Ja, das Krankentagegeld wird für 3 Wochen auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Die Anschlussheilbehandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnen. Zum Ausgleich eines Einkommensausfalls erbrachte Zahlungen eines Rehabilitationsträgers werden auf das Krankentagegeld angerechnet.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Nein, bei Selbstständigen und Freiberuflern wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif Hallesche FKT 43 leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif Hallesche FKT 43 leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die Hallesche Krankenversicherung a. G. folgende Möglichkeit:

Nach einer Einkommenssteigerung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten nach Kenntniserlangung ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos.

Als Nachweis dienen bei Freiberuflern z.B. eine aktuelle BWA oder Steuererklärung / ein aktueller Steuerbescheid. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Hallesche Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.

Können Selbstständige und Freiberufler über den Renteneintritt hinaus versichert bleiben, auch wenn bereits eine Altersrente bezogen wird?

Ja, der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung endet nicht mit dem Bezug einer Altersrente. Sie können die Krankentagegeldversicherung verlängern, indem Sie sie neu abschließen. Dieser Neuabschluss ist bis zur Vollendung des 70. Lebensjahres möglich, danach ist ein weiterer Neuabschluss bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres möglich. Die Versicherung wird ohne Risikoprüfung und Wartezeiten unter Neufestsetzung des versicherten Krankentagegeldes und der Karenzzeit abgeschlossen.

So können Sie weiterhin den Anteil Ihres Erwerbseinkommens absichern, den Sie mit der Fortführung Ihrer beruflichen Tätigkeit erwirtschaften. Der versicherbare Tagessatz wird auch nach Renteneintritt allein auf der Basis Ihres Arbeitseinkommens ermittelt. Es erfolgt keine Anrechnung von Altersrenten, die Sie aus einem Versorgungswerk oder einer privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld des Tarifs Hallesche FKT 43 auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif Hallesche FKT 43 beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch die Hallesche möglich. Der neue Tagessatz orientiert sich im Umfang des alten Versicherungsschutzes an dem neuen Einkommen. Leistungsverbesserungen wie ein früherer Beginnzeitpunkt (Karenz) oder ein höherer Tagessatz sind nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis kann eine spätere Karenz beantragt werden. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif Hallesche FKT 43 ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, die Hallesche stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif Hallesche FKT 43 das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über die Karenzzeit hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer für den Tarif Hallesche FKT 43 beträgt 1 Versicherungsjahr. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.