Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Hallesche MKT
MKT
Kurzübersicht - Tarif Hallesche MKT
MKT ist der Spezialtarif der HALLESCHEN für Mediziner.
Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Hallesche MKT
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die Hallesche weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Ja, die Wartezeit für Krankentagegeldleistungen beträgt grundsätzlich 3 Monate, nur für psychotherapeutische Behandlungen und Entbindung sind es 8 Monate. Um im Notfall trotzdem an der Seite des Versicherten zu stehen, verzichtet die Hallesche bei Unfällen auf die Einhaltung der allgemeinen Wartezeit.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird für 3 Wochen auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Die Anschlussheilbehandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnen.
Ja, das Krankentagegeld wird für 3 Wochen auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit von mindestens 4 Wochen bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Die Anschlussheilbehandlung muss innerhalb von 28 Tagen nach einer stationären Akutbehandlung beginnen. Zum Ausgleich eines Einkommensausfalls erbrachte Zahlungen eines Rehabilitationsträgers werden auf das Krankentagegeld angerechnet.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
- das Kind jünger als 12 Jahre ist
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
- kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Bei Arbeitslosigkeit, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit, verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 9 Monate.
Dauert die Arbeitslosigkeit länger, wird nach Ablauf der 9 Monate bis zum Ende der Arbeitsunfähigkeit, längstens aber für noch 3 weitere Monate, 50 % des versicherten Tagegeldes bezahlt. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Ja, für einen bis zu 3 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, bei Fortfall des Anwartschaftsgrundes kann der Versicherungsschutz innerhalb von 2 Monaten ohne erneute Gesundheitsprüfung wieder in Kraft gesetzt werden.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist eine Prüfung der Reaktivierung möglich. Dabei erfolgt ggf. eine Umstufung aus dem Arzttarif in einen zur neuen Berufsgruppe passenden Tarif.
Ja, bei einem Wechsel in die Selbständigkeit kann eine kürzere Karenzzeit beantragt werden. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Hallesche Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.