Krankentagegeld Zusatzversicherung
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Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Inter KTA

KTA

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif Inter KTA

Sicher versichert?
Ja
Krankheitstage addieren?
Ja
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?
Ja, innerhalb von 2 Monaten
Geld bei Kur und Reha?
Ja, bei Anschlussheilbehandlungsmaßnahmen
Ja, bei Rehamaßnahmen
Zuschuss bei Wiedereingliederung?
Ja
Geld bei Arbeitslosigkeit?
bis 6 Monate
KTG bei Schwangerschaft?
Ja
Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Ja

KTA ist der TOP-Tarif auf dem Markt!

Sie sind optimal abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

Krankheitstage bei Rückfallerkrankung werden zusammengerechnet, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Wiedereingliederungsmaßnahmen nach langer Krankheit werden bezuschusst und Sie sind sicher versichert! Die Inter kann Ihnen auch dann nicht kündigen, wenn Sie Ihr Tagegeld frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter KTA

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 0 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Inter Krankenversicherung a. G. spätestens am 43. Tag vorliegen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die Inter weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Ja, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Die Inter verzichtet  auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB (1)). 
Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Inter KTA ist keine Wartezeit vorgesehen.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen stationären Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Rentenversicherung getragenen ambulanten Rehamaßnahme gezahlt.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Ja, bei Arbeitnehmern wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann. Die Inter Krankenversicherung a.G. leistet das Krankentagegeld während der Wiedereingliederung für bis zu 91 Tage. Der Krankentagegeldanspruch verringert sich im Laufe der Wiedereingliederungsmaßnahme in dem Maße, in dem sich die Arbeitszeit und damit das Arbeitsentgeld schrittweise erhöht.  

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.

Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?

Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?

Ja, sofern Elternteil und das unter 12jährige Kind beide bei der Inter privat krankenversichert sind, wird für bis zu 10 Tage geleistet!

Bei gesetzlich Krankenversicherten besteht in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:

  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.

Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate.

Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht.

Die Inter Krankenversicherung a. G. passt das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen an.

Der Vertrag endet jedoch, wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
Sie haben dem Versicherer dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Bemühungen vorzulegen. Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben wird.

Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, eine Reaktivierung der in Anwartschaft stehenden Tarife ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist eine Prüfung der Reaktivierung möglich. Die Prüfung erfolgt dem Grund und der Höhe nach.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, wenn sich das durchschnittliche Nettoeinkommen durch den Statuswechsel nachweislich erhöht, kann der Tagessatz innerhalb von 2 Monaten ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erhöht werden.

Die Erhöhung erfolgt prozentual. Grundlage ist das Verhältnis des bisher versicherten Krankentagegeldes zum bisher erzielten Nettoeinkommen.

Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die Inter Krankenversicherung a. G. folgende Möglichkeit:

Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.

Die Inter selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR ca. alle zwei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich, sofern innerhalb dieses Zeitraums nicht bereits eine individuelle Erhöhung aufgrund einer Einkommenssteigerung stattgefunden hat. Ihr tatsächliches Nettoeinkommen darf bei der Erhöhung nicht überschritten werden. Als Maßstab der prozentualen Anpassung dient die allgemeine Einkommensentwicklung. Sollten Sie an zwei aufeinanderfolgenden Anpassungen nicht teilnehmen, erlischt dieser Anspruch.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Inter Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld im Bereich des Europäischen Wirtschafts Raumes und der Schweiz für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit. Sogar im außereuropäischen Ausland besteht 6 Monate Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit mit stationärem Aufenthalt! 

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie nach Eintritt der Erkrankung Deutschland verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.