Inter KTMA: Krankentagegeld
für angestellte Ärzte & Zahnärzte

  • Speziell für angestellte Mediziner
  • Starke Leistungen zum attraktiven Beitrag
  • Bereits ab 4,49 € monatlich für eine 30-jährige Person
  • Schließt die Lücke zum Nettoeinkommen
Inter KTMA

Jetzt Tarifbeitrag für Inter KTMA berechnen und vergleichen

Jahr

INTER KTMA - Krankentagegeld für angestellte Ärzte und Zahnärzte

Der INTER KTMA ist ein spezieller Krankentagegeldtarif für angestellte Ärzte und Zahnärzte. Er dient dazu, die Einkommenslücke abzusichern, die nach dem Ende der Lohnfortzahlung durch den Arbeitgeber entstehen kann.
Der Tarif bietet umfangreiche Leistungen zu einem vergleichsweise günstigen Beitrag und gehört in unserem Leistungsvergleich zu den besonders interessanten Krankentagegeldtarifen für angestellte Mediziner.

Warum ist der INTER KTMA für angestellte Ärzte interessant?

Gerade bei Ärzten mit einem höheren Einkommen kann die Differenz zwischen dem bisherigen Nettoeinkommen und den Leistungen der gesetzlichen Krankenversicherung erheblich sein.
Mit dem INTER KTMA lässt sich diese Versorgungslücke gezielt absichern. Der benötigte Tagessatz richtet sich dabei nach dem Einkommen und den bereits bestehenden Leistungen im Krankheitsfall. Zu den wichtigen Tarifmerkmalen gehören unter anderem:
  • Absicherung passend zur individuellen Einkommenssituation,
  • keine allgemeine Wartezeit,
  • Anrechnung von Arbeitsunfähigkeitszeiten bei bestimmten Rückfallerkrankungen,
  • Leistungen während einer stufenweisen Wiedereingliederung,
  • Leistungen bei bestimmten Rehabilitations- und Anschlussheilbehandlungsmaßnahmen,
  • Anpassungsmöglichkeiten bei steigendem Einkommen,
  • Leistungen bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit und
  • Verzicht auf das ordentliche Kündigungsrecht durch die INTER.

Leistungsbeginn passend zur Lohnfortzahlung

Für angestellte Ärzte sollte der Beginn des Krankentagegeldes möglichst auf die Dauer der Entgeltfortzahlung abgestimmt werden.
Beim INTER KTMA stehen dafür unterschiedliche Karenzstufen zur Verfügung. Je nach Tarifstufe kann die Leistung beispielsweise nach 6, 9, 12 oder mehr Wochen Arbeitsunfähigkeit beginnen.
Welche Karenzzeit sinnvoll ist, hängt unter anderem vom Arbeitsvertrag, bestehenden Ansprüchen gegenüber dem Arbeitgeber und dem vorhandenen Krankenversicherungsschutz ab.
Weitere Informationen zur Bedarfsermittlung und zur Versorgungslücke finden Sie in unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung für Ärzte und Zahnärzte.

INTER KTMA oder KTMA+?

Neben dem INTER KTMA bietet ACIO auch den INTER KTMA+ für angestellte Ärzte und Zahnärzte an.
Der Inter KTMA ist insbesondere interessant, wenn ein leistungsstarker Versicherungsschutz zu einem günstigen Beitrag gesucht wird.
Der Inter KTMA+ erweitert diese Absicherung um zusätzliche vertraglich festgelegte Anpassungsmöglichkeiten. Diese können insbesondere für Ärzte interessant sein, deren Einkommen im Laufe ihrer Karriere deutlich steigen kann oder die später den Schritt in die eigene Niederlassung planen.
Welcher der beiden Tarife sinnvoller ist, hängt deshalb nicht ausschließlich vom Leistungsumfang ab. Entscheidend ist auch, ob die zusätzlichen Anpassungsrechte des KTMA+ persönlich benötigt werden und der dafür höhere Beitrag gerechtfertigt ist.

Was passiert bei einer späteren Niederlassung?

Auch beim INTER KTMA bestehen Möglichkeiten, den Versicherungsschutz an eine veränderte berufliche Situation anzupassen.
Wer bereits konkret plant, sich später als Arzt oder Zahnarzt niederzulassen, sollte jedoch zusätzlich prüfen, ob die erweiterten Anpassungsrechte des INTER KTMA+ für die eigene Karriereplanung sinnvoll sind.
Die INTER bietet mit dem INTER KTMN für bereits niedergelassene Ärzte und Zahnärzte einen eigenen Spezialtarif an.

INTER KTMA berechnen und vergleichen

Ob der INTER KTMA oder der INTER KTMA+ die wirtschaftlich sinnvollere Lösung ist, hängt von Ihrer persönlichen Situation ab.
Neben dem Beitrag sollten insbesondere Einkommen, benötigter Tagessatz, Dauer der Lohnfortzahlung und die weitere berufliche Planung berücksichtigt werden.
Mit unserem Vergleich können Sie den INTER KTMA berechnen und mit weiteren Krankentagegeldtarifen für angestellte Ärzte und Zahnärzte vergleichen.

KTMA ist der leistungsstärkste Spezialtarif für Mediziner!

Sie sind optimal abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.

AU-Tage wegen Rezidiverkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Wiedereingliederungsmaßnahmen werden optimal unterstützt und Sie sind in diesem Tarif sicher versichert! Die Inter kann Ihnen diesen Top-Versicherungsschutz auch dann nicht kündigen, wenn Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.

Inter

KTMA

ab

4,49 €

/ Monat

Beispielbeitrag für 30-jährige Person · 10 € Tagessatz · angestellt

Online beantragenAngebot anfordern

SSL-verschlüsselt · unverbindlich

Beitragsverlauf

Beispielrechnung für € Tagegeld
(Leistung 300 € / Monat)

Berufsstatus

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Sicher versichert?

Ja

Krankheitstage addieren?

Ja

Anpassung ohne Gesundheitsfragen?

Ja, innerhalb von 2 Monaten

Geld bei Kur und Reha?

Ja, bei Anschlussheilbehandlungsmaßnahmen
Ja, bei Rehamaßnahmen

Zuschuss bei Wiedereingliederung?

Ja

Geld bei Arbeitslosigkeit?

bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld 6 Monate )

KTG bei Schwangerschaft?

Ja

Wartezeiten?

Keine Wartezeit

Tarife mit Gesundheitsfragen?

Ja

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter KTMA

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld im Tarif Inter KTMA 6 in Höhe von 300 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Inter Krankenversicherung a. G. spätestens am 42. Tag vorliegen.
Hinweis: Beispielrechnung mit einem Tagessatz von 10 € (300 € pro Monat). Über unseren Online-Rechner können Sie Ihren individuellen Tagessatz wählen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der Inter spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die Inter weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an die Inter zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Ja, Sie haben im Tarif Inter KTMA 6 Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Kommt es innerhalb von 6 Monaten nach Ihrer Genesung zu einer Rückfallerkrankung, werden die Arbeitsunfähigkeitszeiten bei der Ermittlung Ihres Anspruchs zusammengerechnet, sodass Sie die Spanne von 42 Tagen nur einmal ableisten müssen.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die Inter nicht kündigen.

Die Inter verzichtet  auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (§ 14 AVB (1)). 
Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Inter KTMA ist keine Wartezeit vorgesehen.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen stationären Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Rentenversicherung getragenen ambulanten Rehamaßnahme gezahlt.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?

Ja, bei angestellten Medizinern wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann. Die Inter Krankenversicherung a.G. leistet das Krankentagegeld während der Wiedereingliederung für bis zu 91 Tage. Der Krankentagegeldanspruch verringert sich im Laufe der Wiedereingliederungsmaßnahme in dem Maße, in dem sich die Arbeitszeit und damit das Arbeitsentgeld schrittweise erhöht.  

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.

Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?

Ja, der Tarif Inter KTMA 6 leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?

Ja, sofern Elternteil und das unter 12jährige Kind beide bei der Inter privat krankheitskostenvollversichert sind, wird für bis zu 10 Tage geleistet!

Bei gesetzlich Krankenversicherten besteht in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:

  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.

Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.

Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet der Tarif Inter KTMA 6 für bis zu 3 weitere Monate.

Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht.

Die Inter Krankenversicherung a. G. passt das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen an.

Der Vertrag endet jedoch, wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
Sie haben der Inter dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Bemühungen vorzulegen. Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben wird.

Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld des Tarifs Inter KTMA 6 auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif Inter KTMA 6 beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, eine Reaktivierung der in Anwartschaft stehenden Tarife Inter KTMA 6 ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist eine Prüfung der Reaktivierung möglich. Dabei erfolgt eine Umstufung aus dem Arzttarif in einen zur neuen Berufsgruppe passenden Tarif.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, wenn sich das durchschnittliche Nettoeinkommen durch den Statuswechsel nachweislich erhöht, kann der Tagessatz innerhalb von 2 Monaten ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erhöht werden.

Die Erhöhung erfolgt prozentual. Grundlage ist das Verhältnis des bisher versicherten Krankentagegeldes zum bisher erzielten Nettoeinkommen. 

Bei Niederlassung und Tarifwechsel zum Tarif Inter KTMN können Ärzte die Karenzzeit ohne Gesundheitsprüfung verkürzen und dabei den bisher versicherten Tagessatz verdoppeln. Soll der Tagessatz mehr als verdoppelt werden, kann dies nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.

Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif Inter KTMA 6 leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die Inter Krankenversicherung a. G. folgende Möglichkeit:

Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.

Die Inter selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR ca. alle zwei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich, sofern innerhalb dieses Zeitraums nicht bereits eine individuelle Erhöhung aufgrund einer Einkommenssteigerung stattgefunden hat. Ihr tatsächliches Nettoeinkommen darf bei der Erhöhung nicht überschritten werden. Als Maßstab der prozentualen Anpassung dient die allgemeine Einkommensentwicklung. Sollten Sie an zwei aufeinanderfolgenden Anpassungen nicht teilnehmen, erlischt dieser Anspruch.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Inter Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif Inter KTMA 6 ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, die Inter stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif Inter KTMA 6 das vereinbarte Krankentagegeld im Bereich des Europäischen Wirtschafts Raumes und der Schweiz für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende krankheits- oder unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit. Sogar im außereuropäischen Ausland besteht 12 Monate Versicherungsschutz bei Arbeitsunfähigkeit mit stationärem Aufenthalt! 

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie nach Eintritt der Erkrankung Deutschland verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?

Ja, die Mindestversicherungsdauer für den Tarif Inter KTMA 6 beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.

Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.