Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Inter KTMN
KTMN
Kurzübersicht - Tarif Inter KTMN
Ja, bei Rehamaßnahmen
KTMN ist der leistungsstärkste Spezialtarif für niedergelassene Mediziner, um sich gegen Einkommensausfall bei Krankheitsfall abzusichern!
Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter KTMN
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die Inter weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Nein, im Tarif Inter KTMN ist keine Wartezeit vorgesehen.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen stationären Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Rentenversicherung getragenen ambulanten Rehamaßnahme gezahlt.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Ja, bei selbstständigen Medizinern wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung auch dann gezahlt, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann. Der Grad der Teilarbeitsunfähigkeit muss mindestens 50 % betragen. Die Inter leistet bis zu 6 Wochen (42 Tage).
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.
Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.Ja, sofern Elternteil und das unter 12jährige Kind beide bei der Inter privat krankenversichert sind, und maximal eine Karenzzeit von 42 Tagen gewählt wurde, wird für bis zu 10 Tage geleistet!
Bei gesetzlich Krankenversicherten besteht in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse:
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
- das Kind jünger als 12 Jahre ist
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
- kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht.
Die Inter Krankenversicherung a. G. passt das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit gezahlten Leistungen an.
Der Vertrag endet jedoch, wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen wird oder aufgrund objektiver Umstände feststeht, dass die Arbeitssuche trotz ernsthafter Bemühungen ohne Erfolg bleiben wird.
Sie haben dem Versicherer dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Bemühungen vorzulegen. Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben wird.
Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Ja, für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.
Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.
Ja, eine Reaktivierung der in Anwartschaft stehenden Tarife ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist eine Prüfung der Reaktivierung möglich. Dabei erfolgt eine Umstufung aus dem Arzttarif in einen zur neuen Berufsgruppe passenden Tarif.
Ja, wenn sich das durchschnittliche Nettoeinkommen durch den Statuswechsel nachweislich erhöht, kann der Tagessatz innerhalb von 2 Monaten ohne Gesundheitsprüfung und ohne Wartezeit erhöht werden.
Die Erhöhung erfolgt prozentual. Grundlage ist das Verhältnis des bisher versicherten Krankentagegeldes zum bisher erzielten Nettoeinkommen.
Nach einer Einkommenssteigerung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten nach Kenntniserlangung ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos.
Als Nachweis dienen bei niedergelassenen Ärzten z.B. eine aktuelle BWA oder Steuererklärung / ein aktueller Steuerbescheid. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Inter Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie nach Eintritt der Erkrankung Deutschland verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.