Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung Inter KTMA+
KTMA+
Kurzübersicht - Tarif Inter KTMA+
Ja, bei Rehamaßnahmen
KTMA+ ist die Erweiterung des leistungsstarken Tarifs KTMA für angestellte Mediziner um bedingungsgemäß verbriefte Anpassungsrechte.
Wenn Sie eine spätere Niederlassung in Erwägung ziehen oder fest einplanen, dann bietet Ihnen diese Kombination die größte Sicherheit!
Als angestellter Mediziner sind Sie jetzt optimal abgesichert, wenn die Lohnfortzahlung Ihres Arbeitgebers endet.
AU-Tage wegen Rezidiverkrankung werden addiert, sodass Sie schnell Ihr Geld erhalten. Wiedereingliederungsmaßnahmen werden optimal unterstützt und Sie sind in diesem Tarif sicher versichert! Die Inter kann Ihnen diesen Top-Versicherungsschutz auch dann nicht kündigen, wenn Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.
Bei späterer Niederlassung können Sie den Leistungsbeginn vom jetzt 43. Tag ohne erneute Gesundheitsprüfung bis auf den 15. Tag vorziehen.
Zeitgleich können Sie den versicherten Tagessatz ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung auf bis zu 800 EUR pro Tag erhöhen. Weitere Optionsrechte
sichern Ihnen mit und auch ohne spätere Niederlassung und ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung den Wechsel in die private Krankenvollversicherung zu.
Fragen & Antworten im Detail - Tarif Inter KTMA+
Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.
Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.
Die Mailadresse lautet: au@acio.de
Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu.
Wir leiten diese fristwahrend an die Inter weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an den Versicherer zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.
Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.
Nein , im Tarif Inter KTMA+ ist keine Wartezeit vorgesehen.
Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungsmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Krankenversicherung getragenen Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt.
Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen stationären Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung aufgrund eines ausführlichen ärztlichen Attests schriftlich zugesagt wurde. Das Krankentagegeld wird nicht bei einer von der Rentenversicherung getragenen ambulanten Rehamaßnahme gezahlt.
Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.
Ja, bei angestellten Medizinern wird Krankentagegeld im Rahmen einer beruflichen stufenweisen Wiedereingliederung nach vorheriger schriftlicher Zustimmung auch dann geringfügig, wenn die berufliche Tätigkeit nach einer Arbeitsunfähigkeit erst teilweise wieder aufgenommen werden kann. Die Inter Krankenversicherung aG zahlt das Krankentagegeld während der Wiedereingliederung für bis zu 91 Tage . Der Krankentagegeldanspruch verringert sich im Laufe der Wiedereingliederungsmaßnahme in dem Maßen, in dem sich die Arbeitszeit und damit das Arbeitsentgeld erhöht.
Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten beginnen.
Ja , der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.
Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.Ja, sofern Elternteil und das unter 12jährige Kind beide bei der Inter privat krankenversichert sind, wird für bis zu 10 Tage geleistet!
Bei gesetzlichem Krankenversicherten besteht in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.
Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch Ihre gesetzliche Krankenkasse :
Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse , wenn:
- das Kind jünger als 12 Jahre ist
- keine andere im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
- eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
- kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.
Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Wenn mit Eintritt der Arbeitslosigkeit die Agentur für Arbeit Leistungen erbringt (nach SGB II oder SGB XII), endet das Versicherungsverhältnis grundsätzlich nicht .
Die Inter Krankenversicherung a. G. passt das Krankentagegeld an die von der Agentur für Arbeit geleisteten Leistungen an .
Der Vertrag endet jedoch, , wenn feststeht, dass eine neue Tätigkeit nicht mehr aufgenommen WIRD oder aufgrund objektiver Annahme feststeht, dass die Arbeitssuche trotz unerwarteter Bekämpfung ohne Erfolg bleiben WIRD.
Sie haben dem Versicherer dazu regelmäßig entsprechende Nachweise der erfolgten Maßnahme vorzulegen. Der Vertrag endet auch rückwirkend - zu dem Zeitpunkt, ab dem kein Nachweis mehr erbracht wurde bzw. feststeht, dass die Arbeitssuche ohne Erfolg bleiben WIRD.
Sollten Sie arbeitslos werden, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit zu haben, so verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate . Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Ja , für einen bis zu 6 Monate dauernden Nachleistungszeitraum kann das vereinbarte Krankentagegeld auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter zugeteilt werden.
Voraussetzung ist, dass die vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.
Ja , wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif beantragt werden.
Eine Ankündigung ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf zB nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen, den Versicherungsschutz zu reaktivieren.
Ja , eine Reaktivierung der in Anwartschaft stehenden Tarife ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.
Ja , sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist eine Prüfung der Reaktivierung möglich. Dabei erfolgt eine Umstufung aus dem Arzttarif in einen zur neuen Berufsgruppe passenden Tarif.
Ja , dieser Tarif bietet Ärzten optimale Wechselmöglichkeiten, wenn sie sich später als Mediziner niederlassen wollen.
Ohne erneute Gesundheitsprüfung können Sie den Leistungsbeginn auf den 15. Tag vorziehen und zeitgleich den Tagessatz auf bis zu 800 EUR erhöhen. Weitere Optionsrechte sichern Ihnen mit und auch ohne spätere Niederlassung und ebenfalls ohne Gesundheitsprüfung den Wechsel in die private Krankenvollversicherung zu.
Wenn Sie eine spätere Niederlassung in Erwägung ziehen oder fest einplanen, dann bietet Ihnen diese Kombination die größte Sicherheit!
Nach einer Gehaltserhöhung können Sie den bisher versicherten Tagessatz innerhalb von zwei Monaten ohne Gesundheitsprüfung im passenden Verhältnis erhöhen. Man beantragt die Erhöhung formlos. Als Nachweis dienen die letzten beiden Gehaltsabrechnungen vor und die erste Gehaltsabrechnung nach der Einkommenserhöhung. Nach Ablauf der Frist von zwei Monaten kann eine Erhöhung nur mit Gesundheitsprüfung beantragt werden.
Die Inter selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR ca. alle zwei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich, sofern innerhalb dieses Zeitraums nicht bereits eine individuelle Erhöhung aufgrund einer Einkommenssteigerung stattgefunden hat. Ihr tatsächliches Nettoeinkommen darf bei der Erhöhung nicht überschritten werden. Als Maßstab der prozentualen Anpassung dient die allgemeine Einkommensentwicklung. Sollten Sie an zwei aufeinanderfolgenden Anpassungen nicht teilnehmen, erlischt dieser Anspruch.
Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der Inter Krankenversicherung a. G. unverzüglich mitzuteilen.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.
Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie nach Eintritt der Erkrankung Deutschland verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Ja , die Mindestversicherungsdauer beträgt 2 Versicherungsjahre . Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.