Krankentagegeld Zusatzversicherung
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Detailübersicht: Krankentagegeld Zusatzversicherung DKV KTN2 H

KTN2 H

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif DKV KTN2 H

Sicher versichert?
Ja
Krankheitstage addieren?
Nein
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?
Ja, alle 3 Jahre
Geld bei Kur und Reha?
Ja
Zuschuss bei Wiedereingliederung?
Nein
Geld bei Arbeitslosigkeit?
bis 3 Monate ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld bis 6 Monate )
KTG bei Schwangerschaft?
Ja
Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Ja

KTN2 H ist der Sondertarif der DKV mit Annahmegarantie für Personen, die in medizinischen Heilberufen selbstständig tätig sind!

Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit und Sie sind im Tarif KTN2 H sicher versichert! Die DKV kann Ihnen diesen Tarif auch dann nicht kündigen, wenn Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KTN2 H

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 0 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der
Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche
Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der DKV Deutsche Krankenversicherung AG spätestens am 43. Tag vorliegen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

xxxx

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Nein, Sie haben Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Die Krankheitstage werden nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird für sich betrachtet und Sie erhalten bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit eine Zahlung, sobald Sie jeweils länger als 42 Tage krankgeschrieben waren.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG verzichtet auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes (VMFBD S.16). 

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif DKV KTN2 H ist keine Wartezeit vorgesehen.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen stationären Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Bei einer ambulanten Rehamaßnahme während der Arbeitsunfähigkeit prüft die DKV, ob eine Zahlung des Krankentagegeldes möglich ist. Ein etwaig gezahltes Übergangsgeld kann auf die Krankentagegeldleistungen angerechnet werden.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Nein, bei Selbstständigen und Freiberuflern wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?
Nein, es besteht aber in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere, im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.

Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate.

Bei Arbeitslosigkeit, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit, verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?


Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?


Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?


Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?


Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?


Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die DKV Deutsche Krankenversicherung AG folgende Möglichkeit:

Nach einer Einkommenssteigerung können Sie den bisher versicherten Tagessatz immer erhöhen. Dabei sind für den neu hinzukommenden Tagessatz Gesundheitsfragen zu beantworten.

Als Nachweis dienen bei Selbstständigen und Freiberuflern z.B. eine aktuelle BWA oder Steuererklärung / ein aktueller Steuerbescheid.

Die DKV selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR ca. alle drei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich, ggf. mit Gesundheitsprüfung.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der DKV Deutsche Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über 42 Tage hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.