Existenzschutz für Kanzleien:
DKV KGT 2 RA Sondertarif bei ACIO

  • Sicherheit für Ihre Kanzlei
  • Sondertarif für Anwälte & Notare
  • Vereinfachter Zugang zum Schutz
  • Kostenlose Expertenberatung durch ACIO
DKV KGT 2 RA

Jetzt Tarifbeitrag für DKV KGT 2 RA berechnen und vergleichen

Jahr
Als selbstständiger Rechtsanwalt, Patentanwalt oder Notar sind Sie der wirtschaftliche Motor Ihrer Kanzlei. Ein krankheitsbedingter Ausfall trifft Sie doppelt: Honorare bleiben aus, während Fixkosten für Personal, Büromiete und IT weiterlaufen. Eine leistungsstarke Krankentagegeldversicherung ist hier essenziell. Der Tarif DKV KGT 2 RA bietet Ihnen genau diesen Schutz – und das mit einem herausragenden Vorteil: der Annahmegarantie.
Dieser exklusive Sondertarif ermöglicht Anwälten und Notaren den Zugang zu einer hochwertigen Einkommensabsicherung oft ohne die sonst üblichen, strengen Gesundheitsprüfungen. Das bedeutet für Sie eine schnelle und unbürokratische Lösung, um Ihre private Existenz und die Liquidität Ihrer Kanzlei zu sichern.
Bei ACIO machen wir den Abschluss einfach und effizient. Unser intelligenter und detaillierter Online-Rechner zeigt Ihnen sofort Ihr persönliches Angebot. Die Seite ist mobilfreundlich optimiert, sodass Sie auch zwischen Mandantenterminen oder bei Gericht bequem Informationen abrufen oder den Schutz direkt online beantragen können.
Vertrauen Sie auf einen Partner mit über 25 Jahren Erfahrung. Mehr als 100.000 zufriedene Kunden und eine eKomi-Bewertung von 4,8 von 5 Punkten sprechen für unsere Kompetenz. Nutzen Sie den Vorteil der Annahmegarantie – berechnen Sie den DKV KGT 2 RA jetzt bei ACIO.

KGT 2 RA

Der Tarif wurde nicht getestet.

Kurzübersicht - Tarif DKV KGT 2 RA

Sicher versichert?
Ja
Krankheitstage addieren?
Ja
Anpassung ohne Gesundheitsfragen?
Ja
Geld bei Kur und Reha?
Ja
Zuschuss bei Wiedereingliederung?
Ja, 50 % für bis zu 182 Tage
Geld bei Arbeitslosigkeit?
Bis 3 Monate, ( ohne Anspruch auf Arbeitslosengeld bis 9 Monate )
KTG bei Schwangerschaft?
Ja
Wartezeiten?
Keine Wartezeit
Tarife mit Gesundheitsfragen?
Ja

KGT2 ist der Sondertarif der DKV mit Annahmegarantie für selbstständig tätige Rechts- bzw. Patentanwälte und Notare. 

Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Dieser Versicherungsschutz kann Ihnen auch dann nicht gekündigt werden, wenn Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen – Sie sind also sicher versichert! Neben dem reinen Verdienstausfall können auch weiterlaufende Betriebskosten im versicherten Tagessatz mit abgesichert werden.

Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KGT 2 RA

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld in Höhe von 0 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der
Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche
Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der DKV Deutsche Krankenversicherung AG spätestens am 42. Tag vorliegen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

xxxx

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
xxx
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen der Versicherer nicht kündigen.

Die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht (VMFBD S.16). 
Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif DKV KGT 2 ist keine Wartezeit vorgesehen.

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen stationären Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Bei einer ambulanten Rehamaßnahme während der Arbeitsunfähigkeit prüft die DKV, ob eine Zahlung des Krankentagegeldes möglich ist. Ein etwaig gezahltes Übergangsgeld kann auf die Krankentagegeldleistungen angerechnet werden.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Ja, der Tarif leistet bei Teil-Arbeitsunfähigkeit, wenn im Anschluss an eine 6-wöchige vollständige Arbeitsunfähigkeit noch mindestens 50 % Teil-Arbeitsunfähigkeit besteht. Die DKV Deutsche Krankenversicherung AG zahlt die Hälfte des versicherten Krankengeldes, für bis zu 182 Tage.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Wird das Krankentagegeld auch dann gezahlt, wenn der Versicherte wegen eines erkrankten Kindes nicht arbeiten kann?
Nein, es besteht aber in diesem Fall eine Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung.

Bedingungen für den Anspruch auf Freistellung und Krankengeld durch die gesetzliche Krankenkasse:

Nach § 45 SGB V hat ein Arbeitnehmer Anspruch auf unbezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber und auf Krankengeld von der Krankenkasse, wenn:
  • das Kind jünger als 12 Jahre ist
  • keine andere, im Haushalt lebende Person das Kind betreuen kann
  • eine ärztliche Bescheinigung über die Notwendigkeit der Betreuung vorliegt
  • kein Anspruch auf bezahlte Freistellung durch den Arbeitgeber besteht.

Außerdem müssen sowohl der betreuende Elternteil als auch das Kind bei einer gesetzlichen Krankenkasse versichert sein.
Leistung bei Arbeitslosigkeit?
Wenn während einer laufenden Erkrankung Arbeitslosigkeit eintritt, leistet die Krankentagegeldversicherung für bis zu 3 weitere Monate.

Bei Arbeitslosigkeit, ohne Anspruch auf Leistungen der Agentur für Arbeit, verlängert sich Ihr Anspruchszeitraum auf 6 Monate. Endet dann die Leistungspflicht, endet auch der Vertrag.
Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?


Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?


Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?


Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?


Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?


Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?

Tarif nur für Selbstständige

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, der Versicherer stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über 42 Tage hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer beträgt 1 Versicherungsjahr. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Nach Ablauf der Mindestversicherungsdauer verlängert sich der Vertrag um jeweils ein weiteres Jahr.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.