DKV KTAA: Spezial-Krankentagegeld
für niedergelassene Ärzte

  • Sondertarif für niedergelassene Ärzte
  • Absicherung von Gewinn und Fixkosten
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DKV KTAA

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Jahr

DKV KTAA – Krankentagegeld für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte

Der DKV KTAA ist ein spezieller Krankentagegeldtarif für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte. Neben dem persönlichen Einkommensausfall kann bei der Ermittlung des versicherbaren Krankentagegeldes auch die wirtschaftliche Situation der Praxis berücksichtigt werden.
Eine besondere Bedeutung hat der Tarif für Ärzte mit gesundheitlichen Vorbelastungen. Abhängig von der individuellen Risikoprüfung können auch bei bestehenden Vorerkrankungen Versicherungsmöglichkeiten gegen entsprechende Risikozuschläge bestehen.
Damit kann der DKV KTAA eine wichtige Alternative sein, wenn andere leistungsstarke Medizinertarife aufgrund der Gesundheitsprüfung nicht oder nur eingeschränkt zur Verfügung stehen.

Was spricht für den DKV KTAA?

Zu den wichtigen Merkmalen des Tarifs gehören:
  • speziell für niedergelassene Ärzte und Zahnärzte,
  • unterschiedliche Karenzzeiten,
  • hohe individuell wählbare Absicherung,
  • Berücksichtigung der Einkommens- und Praxissituation,
  • keine allgemeine Wartezeit,
  • Leistungen bei bestimmten Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen,
  • Leistungen bei schwangerschaftsbedingter Arbeitsunfähigkeit,
  • Nachleistung bei Eintritt einer Berufsunfähigkeit und
  • Verzicht der DKV auf das ordentliche Kündigungsrecht.

Flexible Karenzzeiten für niedergelassene Ärzte

Niedergelassene Ärzte benötigen häufig einen anderen Leistungsbeginn als angestellte Mediziner.
Beim DKV KTAA stehen unterschiedliche Karenzzeiten zur Verfügung. Dadurch kann der Beginn des Krankentagegeldes an vorhandene Rücklagen und die individuelle wirtschaftliche Situation angepasst werden.
Eine kurze Karenzzeit bietet einen früheren Leistungsbeginn, führt jedoch in der Regel zu einem höheren Beitrag. Welche Variante sinnvoll ist, hängt deshalb von der persönlichen Praxis- und Finanzsituation ab.

Einkommensausfall und laufende Praxiskosten

Bei einem niedergelassenen Arzt kann eine längere Arbeitsunfähigkeit nicht nur das persönliche Einkommen betreffen. Miete, Personal, Finanzierungskosten und weitere Verpflichtungen der Praxis können während des Ausfalls weiterlaufen.
Beim DKV KTAA können solche wirtschaftlichen Belastungen bei der Ermittlung des notwendigen und versicherbaren Tagessatzes berücksichtigt werden.
Das Krankentagegeld ist dabei jedoch keine klassische Praxisausfallversicherung, die einzelne tatsächlich entstandene Betriebskosten erstattet. Gezahlt wird das vereinbarte Krankentagegeld im Rahmen der tariflichen Voraussetzungen.
Mehr zur richtigen Absicherung erfahren Sie in unserem Ratgeber zur Krankentagegeldversicherung für Ärzte und Zahnärzte. Für Ärzte in einer Gemeinschaftspraxis (BAG) reicht die Betrachtung des persönlichen Einkommens häufig nicht aus. Entscheidend ist auch, welche laufenden Kosten und Verpflichtungen bei einem krankheitsbedingten Ausfall weiterbestehen. Mehr dazu finden Sie unter Krankentagegeldversicherung für Ärzte in einer Berufsausübungsgemeinschaft.

Besondere Rolle bei Vorerkrankungen

Bei der Wahl einer Krankentagegeldversicherung entscheidet nicht allein der Leistungsvergleich. Eine sehr gute Tarifleistung hilft wenig, wenn der Versicherer aufgrund einer Vorerkrankung keinen Versicherungsschutz anbietet.
Die DKV kann deshalb gerade bei gesundheitlichen Vorbelastungen eine wichtige Rolle im Tarifvergleich spielen. Je nach individueller Risikoprüfung kann eine Absicherung mit Risikozuschlag möglich sein.
Für Ärzte mit relevanter Krankengeschichte sollte der DKV KTAA deshalb auch dann geprüft werden, wenn andere Medizinertarife im reinen Leistungsvergleich vor ihm liegen.

DKV KTAA berechnen und vergleichen

Der DKV KTAA sollte mit den weiteren speziellen Krankentagegeldtarifen für niedergelassene Ärzte verglichen werden.
Neben dem Beitrag und dem Leistungsumfang sind insbesondere der benötigte Tagessatz, die gewünschte Karenzzeit, die wirtschaftliche Situation der Praxis und die individuelle Gesundheitsprüfung entscheidend.

KTAA ist der Sondertarif der DKV mit Annahmegarantie für niedergelassene Mediziner!

Sie erhalten Krankentagegeld ab dem von Ihnen gewählten Tag der Arbeitsunfähigkeit.

Im Tarif KTAA sind Sie sicher versichert! Im Gegensatz zur Praxisausfallversicherung kann Ihnen dieser Versicherungsschutz auch dann nicht gekündigt werden, wenn Sie ihn frühzeitig oder wiederholt in Anspruch nehmen müssen. Neben dem reinen Verdienstausfall können auch weiterlaufende Praxiskosten im versicherten Tagessatz mit abgesichert werden.

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Beitragsverlauf

Beispielrechnung für € Tagegeld
(Leistung 300 € / Monat)

Berufsstatus

Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Sicher versichert?

Ja

Krankheitstage addieren?

Nein

Anpassung ohne Gesundheitsfragen?

Ja, alle 3 Jahre

Zuschuss bei Wiedereingliederung?

Nein

Geld bei Kur und Reha?

Ja

KTG bei Schwangerschaft?

Ja

Wartezeiten?

Keine Wartezeit (Ausnahme: Mutterschutz / Entbindungstag)

Tarife mit Gesundheitsfragen?

Ja

Fragen & Antworten im Detail - Tarif DKV KTAA

Ab dem wievielten Tag erhalten Sie Leistungen aus der Krankentagegeldversicherung?
Ihr Anspruch auf Krankentagegeld im Tarif DKV KTAA 43 in Höhe von 300 EUR pro Monat beginnt ab dem 43. Tag der Arbeitsunfähigkeit. Das Krankentagegeld wird ohne zeitliche Höchstgrenze und bis zum Ende der vorübergehenden Arbeitsunfähigkeit gezahlt. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der DKV Deutsche Krankenversicherung AG spätestens am 3. Tag nach Ablauf der Karenzzeit von 42 Tagen vorliegen.
Hinweis: Beispielrechnung mit einem Tagessatz von 10 € (300 € pro Monat). Über unseren Online-Rechner können Sie Ihren individuellen Tagessatz wählen.
Was müssen Sie bei ärztlich attestierter Arbeitsunfähigkeit beachten?

Voraussetzung für die Auszahlung Ihres Krankentagegeldes ist die fristgerechte Meldung der ärztlich festgestellten Arbeitsunfähigkeit an den Versicherer.
Am 01.01.2023 wurde die in Papierform ausgestellte und gerne als "Gelber Schein" bezeichnete AU-Meldung durch die elektronische Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung ersetzt.
Ihr Arzt meldet die von ihm festgestellte Arbeitsunfähigkeit und deren Dauer seither digital an Ihre Krankenkasse. Als Patient haben Sie einen Anspruch auf einen Ausdruck. Bitte lassen Sie sich von Ihrem Arzt unbedingt einen Ausdruck der eigentlich digitalen AU-Meldung geben oder eine Kopie per E- Mail senden. Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss dem Versicherer spätestens am 42. Tag vorliegen.

Wohin sende ich meine Krankschreibung (Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung)?

Wir übernehmen diesen ersten Schritt für Sie, um Ihnen die Erstmeldung Ihrer Arbeitsunfähigkeit so einfach wie möglich zu machen. Ihre Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung senden Sie uns bitte gescannt oder als Handyfoto zu.

Die Mailadresse lautet: au@acio.de  

Die Meldung über die Arbeitsunfähigkeit muss der DKV spätestens am 42. Tag vorliegen. Bitte senden Sie uns die Nachweise mindestens 2 Werktage vor Ablauf dieser Karenzzeit zu. 

Wir leiten diese fristwahrend an die DKV weiter. Der Versicherer stellt dann ein Pendelformular aus. Dieses ermöglicht es Ihrem Behandler, ab diesem Zeitpunkt jede weitere Verlängerung Ihrer Arbeitsunfähigkeit direkt an die DKV zu melden, sodass die kontinuierliche Auszahlung Ihres Krankentagegeldes gewährleistet ist.

Werden Krankheitstage bei wiederholter Arbeitsunfähigkeit infolge derselben Erkrankung zusammengezählt?
Nein, Sie haben im Tarif DKV KTAA 43 Anspruch auf Krankentagegeld, nachdem Sie 42 Tage krankgeschrieben waren. Die Krankheitstage werden nicht zusammengerechnet. Jede Arbeitsunfähigkeit wird für sich betrachtet und Sie erhalten bei jeder neuen Arbeitsunfähigkeit eine Zahlung, sobald Sie jeweils länger als 42 Tage krankgeschrieben waren.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?

Ja, auch wenn Sie frühzeitig und oft Leistungen in Anspruch nehmen, kann Ihnen die DKV nicht kündigen.

Die DKV verzichtet auf das ordentliche Kündigungsrecht (VMFBD S.16). 
Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif DKV KTAA 43 ist grundsätzlich keine Wartezeit vorgesehen, nur für Tagegeldleistungen während der Mutterschutzfristen und am Entbindungstag sind es 8 Monate. Für eine Schwangerschaft, die vor und während der Wartezeit eintritt, erfolgt auch während der Mutterschutzfristen erst eine Leistung, wenn die Wartezeit abgelaufen ist. Gezahlt wird frühestens ab dem Tag, der auf den Ablauf der achtmonatigen Wartezeit folgt.

Hinweis:  Sonderregelung

Für Ihr Krankentagegeld haben Sie den 43. Tag als Auszahlungsbeginn gewählt.

Wird das Krankentagegeld auch während Kur- und Rehabilitationsmaßnahmen gezahlt?

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Krankenversicherung getragenen Anschlussheilbehandlungs-, Sanatoriums- oder Kurmaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde.

Ja, das Krankentagegeld wird auch bei einer von der Rentenversicherung getragenen stationären Rehamaßnahme gezahlt, wenn vor dem Beginn der Behandlung eine ununterbrochene Arbeitsunfähigkeit bestanden hat und die Leistung schriftlich zugesagt wurde. Bei einer ambulanten Rehamaßnahme während der Arbeitsunfähigkeit prüft die DKV, ob eine Zahlung des Krankentagegeldes möglich ist. Ein etwaig gezahltes Übergangsgeld kann auf die Krankentagegeldleistungen angerechnet werden.

Weitere Informationen zum Thema, Reha, AHB und Kur finden Sie hier.

Wird das Krankentagegeld auch bei Teil-Arbeitsunfähigkeit gezahlt?
Nein, bei Selbstständigen und Freiberuflern wird kein Krankentagegeld ausgezahlt, wenn lediglich eine teilweise Arbeitsunfähigkeit besteht.

Teil-Arbeitsunfähigkeit kann dann eintreten, wenn Versicherte nach langer schwerer Krankheit nicht sofort wieder voll, sondern nur stundenweise zu arbeiten anfangen.
Leistet der Versicherer außerhalb der gesetzlichen Mutterschutzfristen bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft?
Ja, der Tarif DKV KTAA 43 leistet bei Arbeitsunfähigkeit aufgrund von Schwangerschaft, medizinisch notwendigem Schwangerschaftsabbruch, Fehlgeburt oder Entbindung.

Der Tarif leistet gemäß § 192 Satz 5 des VVG den vereinbarten Tagessatz auch während der Mutterschutzfristen. Mehr Informationen finden Sie hier.
Leistet die Zusatzversicherung auch, wenn Krankheiten und Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind?
Ja, der Tarif DKV KTAA 43 leistet auch dann, wenn Krankheiten oder Unfallfolgen auf eine durch Alkoholgenuss bedingte Bewusstseinsstörung zurückzuführen sind.
Ist bei steigendem Einkommen eine Erhöhung des Tagessatzes ohne neue Gesundheitsprüfung möglich?
Zur Anpassung Ihres Krankentagegeldsatzes bietet Ihnen die DKV Deutsche Krankenversicherung AG folgende Möglichkeit:

Nach einer Einkommenssteigerung können Sie den bisher versicherten Tagessatz immer erhöhen. Dabei sind für den neu hinzukommenden Tagessatz Gesundheitsfragen zu beantworten.

Als Nachweis dienen bei niedergelassenen Ärzten z.B. eine aktuelle BWA oder Steuererklärung / ein aktueller Steuerbescheid.

Die DKV selbst unterbreitet Ihnen bei einem versicherten Tagessatz von mind. 25 EUR ca. alle drei Jahre ein Erhöhungsangebot zum Inflationsausgleich, ggf. mit Gesundheitsprüfung.

Eine dauerhafte Minderung des Einkommens ist der DKV Deutsche Krankenversicherung AG unverzüglich mitzuteilen.

Können Selbstständige und Freiberufler über den Renteneintritt hinaus versichert bleiben, auch wenn bereits eine Altersrente bezogen wird?

Ja, der Leistungsanspruch in dieser Krankentagegeldversicherung endet nicht mit dem Bezug einer Altersrente. Bis zur Vollendung des 75. Lebensjahres können Sie weiterhin den Anteil Ihres Erwerbseinkommens absichern, den Sie mit der Fortführung Ihrer beruflichen Tätigkeit erwirtschaften. Der versicherbare Tagessatz wird auch nach Renteneintritt allein auf der Basis Ihres Arbeitseinkommens ermittelt. Es erfolgt keine Anrechnung von Altersrenten, die Sie aus einem Versorgungswerk oder einer privaten oder gesetzlichen Rentenversicherung erhalten.

Wird Krankentagegeld auch bei Anerkennung der Berufsunfähigkeit weiter gezahlt?

Ja, für einen bis zu 52 Wochen dauernden Nachleistungszeitraum nach der Beginn der AU kann das vereinbarte Krankentagegeld des Tarifs DKV KTAA 43 auch bei bereits anerkannter Berufsunfähigkeit weiter gezahlt werden.

Voraussetzung ist, dass die vertraglich vereinbarten Arbeitsunfähigkeitsnachweise (gelber Schein) auch im Nachleistungszeitraum regelmäßig vorgelegt werden.

Kann das Krankentagegeld bei Anerkennung einer Berufsunfähigkeit vorsorglich auf Anwartschaft gestellt werden?

Ja, wenn die Krankentagegeldversicherung wegen Eintritt von Berufsunfähigkeit endet, kann eine Anwartschaft für den Tarif DKV KTAA 43 beantragt werden.

Eine Anwartschaft ist sehr wichtig! Sollten Sie Ihren Beruf z.B. nach einer überstandenen Krebserkrankung wieder ausüben können, besteht keine Möglichkeit auf den Neuabschluss einer Tagegeldversicherung. Nur die Anwartschaft ermöglicht es Ihnen den Versicherungsschutz reaktivieren zu können.

Kann das Krankentagegeld aus der Anwartschaft heraus ohne Gesundheitsprüfung reaktiviert werden, wenn der Berufsunfähigkeitsgrund nicht mehr gegeben ist und die ursprüngliche Tätigkeit wieder ausgeübt wird?

Ja, eine Reaktivierung des in Anwartschaft stehenden Tarifs DKV KTAA 43 ist möglich, wenn nach medizinischem Befund keine Berufsunfähigkeit mehr vorliegt.

Kann der Krankentagegeldvertrag aus der Anwartschaft heraus auch dann reaktiviert werden, wenn der Tätigkeitsbereich BU-bedingt gewechselt wurde?

Ja, sofern in dem neu ausgeübten Beruf Versicherungsfähigkeit besteht, ist Reaktivierung nach Prüfung durch die DKV möglich.

Ist bei Statuswechsel Angestellt / Selbstständig bzw. umgekehrt eine Änderung der Karenz und des Tagessatzes ohne Gesundheitsprüfung möglich?

Ja, bei einem Wechsel in das Angestelltenverhältnis kann eine spätere Karenz beantragt werden. Eine Erhöhung des Tagessatzes ist nur mit Gesundheitsprüfung möglich.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif DKV KTAA 43 ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Beitragsanpassungen aufgrund veränderter Rahmenbedingungen sind dennoch möglich.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?

Ja, die DKV stellt Gesundheitsfragen im Antrag.

Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?
Wenn Sie sich für den Antrag interessieren können Sie sich vorab hier die Gesundheitsfragen ansehen.
Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Während vorübergehender Auslandsaufenthalte leistet der Tarif DKV KTAA 43 das vereinbarte Krankentagegeld europaweit für eine über die Karenzzeit von 42 Tagen hinausgehende stationäre Krankenhausbehandlung.

Für eine im europäischen oder außereuropäischen Ausland auftretende Arbeitsunfähigkeit ohne stationäre Heilbehandlung besteht Anspruch auf Krankentagegeld bis zur Höhe der nachgewiesenen Heilbehandlungskosten.

Das vereinbarte Krankentagegeld wird bezahlt, wenn Sie sich an Ihrem Wohnort aufhalten. Es wird ebenfalls bezahlt, wenn Sie im Bundesgebiet stationär in einem Krankenhaus aufgenommen wurden und der medizinische Befund eine Verlegung in den Wohnort ausschließt. Das Krankentagegeld wird nicht bezahlt, wenn Sie Ihren Wohnort nach Eintritt der Erkrankung verlassen, um z. B. in den Urlaub zu fahren.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Ja, die Mindestversicherungsdauer für den Tarif DKV KTAA 43 beträgt 1 Versicherungsjahr. Das erste Versicherungsjahr beginnt mit dem im Versicherungsschein genannten Zeitpunkt und endet mit Ablauf des elften darauf folgenden Monats.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?

Sie können das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestversicherungsdauer kündigen.

Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.