bKV-RatgeberOrientierung für Unternehmen und Beschäftigte
bKV beim Arbeitgeberwechsel: Fortführung und Fristen
Von Thomas Hofstetter, Versicherungsfachmann (IHK) und Geschäftsführer · Zuletzt aktualisiert: 24.09.2026 · Angaben zu Tarifen und Beiträgen sind als Angaben der Versicherer gekennzeichnet.
Endet das Arbeitsverhältnis, kann auch der bKV-Schutz enden. Ob eine private Fortführung möglich ist, welche Frist gilt und welcher Beitrag anfällt, ergibt sich aus dem konkreten Tarif und Gruppenvertrag.
Was beim Ausscheiden passiert
Endet das Arbeitsverhältnis, kann auch der bKV-Schutz enden. Ob eine private Fortführung möglich ist, welche Frist gilt und welcher Beitrag anfällt, ergibt sich aus dem konkreten Tarif und Gruppenvertrag.
Ein Fortführungsrecht kann die private Weiterführung ohne neue Gesundheitsprüfung ermöglichen. Voraussetzung, Frist, Beitrag und Umfang sind tarifbezogen und müssen vor Ablauf der Frist geprüft werden.
Wie sich der Beitrag bei einer Fortführung ändern kann
Bei einer privaten Fortführung kann der Beitrag vom bisherigen Gruppenbeitrag abweichen. Entscheidend sind Tarifart, Beitragsmodell, Leistungsumfang und die konkreten Fortführungsbedingungen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben.
Anbieterbeispiel Allianz: Seit dem 31.08.2026 können ausgeschiedene Beschäftigte bei ausgewählten Budget-, Zahn- und Krankentagegeldtarifen in der Weiterversicherung auch günstigere Tarifvarianten wählen. Welche Optionen im Einzelfall verfügbar sind, zeigt die Allianz in ihrer Online-Antragsstrecke. Quelle: Allianz Kranken Firmennewsletter vom 24.09.2026; verbindlich sind die jeweils geltenden Tarifbedingungen.
Sonderfälle: Rente, Elternzeit, Kündigung durch den Arbeitgeber
Für Rente, Elternzeit, längere Krankheit, Freistellung oder Betriebsübergang gelten besondere Vertrags- und Rechtsfragen. Prüfen Sie die konkrete Regelung rechtzeitig.
Bei einem Arbeitgeber mit eigener bKV sind Aufnahmebedingungen, Beginn und Leistungsumfang des neuen Gruppenvertrags zu prüfen. Eine automatische Übertragung des bisherigen Schutzes ist nicht zugesagt.
Fortführen oder neu abschließen?
Vergleichen Sie Fortführungsangebot und mögliche Neuverträge anhand von Beitrag, Leistung, Gesundheitsprüfung, Wartezeiten und Ausschlüssen. Eine pauschale Empfehlung ist nicht möglich.
Was Arbeitgeber beim Offboarding tun sollten
Arbeitgeber sollten Beschäftigte rechtzeitig auf das Ende des Gruppenversicherungsschutzes und dokumentierte Fortführungsmöglichkeiten hinweisen. Ob konkrete Informationspflichten bestehen, hängt von der Zusage, den Verträgen und dem Einzelfall ab.
- Versicherer und Tarif nennen.
- Enddatum und tarifliche Frist mitteilen.
- Ansprechpartner und Antragsweg zur Fortführung benennen.
- Information nachvollziehbar dokumentieren.
Die Frist praktisch einhalten
- Tarif klärenVersicherer und Tarifbezeichnung beim Arbeitgeber erfragen.
- Frist prüfenEnde des Schutzes und verbindliche Fortführungsfrist aus den Bedingungen ermitteln.
- Angebot anfordernFortführungsbeitrag, Leistungen und Aufnahmebedingungen schriftlich bestätigen lassen.
- Alternativen vergleichenKosten und Bedingungen anderer Angebote gegenüberstellen.
- Rechtzeitig erklärenDie erforderliche Erklärung nachweisbar innerhalb der tariflichen Frist abgeben.
Häufige Fragen zur bKV beim Jobwechsel
Endet das Arbeitsverhältnis, kann auch der bKV-Schutz enden. Ob eine private Fortführung möglich ist, welche Frist gilt und welcher Beitrag anfällt, ergibt sich aus dem konkreten Tarif und Gruppenvertrag.
Bei einer privaten Fortführung kann der Beitrag vom bisherigen Gruppenbeitrag abweichen. Entscheidend sind Tarifart, Beitragsmodell, Leistungsumfang und die konkreten Fortführungsbedingungen. Lassen Sie sich ein schriftliches Angebot geben.
Für Rente, Elternzeit, längere Krankheit, Freistellung oder Betriebsübergang gelten besondere Vertrags- und Rechtsfragen. Prüfen Sie die konkrete Regelung rechtzeitig.
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- Aufnahmebedingungen tarifabhängig
- Beitrag je Mitarbeitendem
- Anbieterübergreifend