bKV-RatgeberOrientierung für Unternehmen und Beschäftigte
Betriebliche Krankenversicherung (bKV): Leistungen, Kosten und Steuer
Von Thomas Hofstetter, Versicherungsfachmann (IHK) und Geschäftsführer · Zuletzt aktualisiert: 10.09.2026 · Angaben zu Tarifen und Beiträgen sind als Angaben der Versicherer gekennzeichnet.
Die betriebliche Krankenversicherung (bKV) ist eine private Zusatzversicherung, die ein Arbeitgeber für seine Beschäftigten abschließt und je nach Vereinbarung finanziert. Sie ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung. Dieser Ratgeber erklärt Funktionsweise, Leistungen, Kosten und die steuerliche Behandlung sowie wichtige Prüfpunkte vor der Einführung.
Was ist eine betriebliche Krankenversicherung?
Die betriebliche Krankenversicherung ist eine private Krankenzusatzversicherung, die über den Arbeitgeber organisiert wird. Der Arbeitgeber ist dabei in der Regel Versicherungsnehmer, die Beschäftigten sind die versicherten Personen. Sie ersetzt weder die gesetzliche noch die private Krankenvollversicherung, sondern ergänzt sie um Leistungen, die die GKV nicht oder nur anteilig übernimmt.
In vielen arbeitgeberfinanzierten Kollektivverträgen sind Vorerkrankungen sowie laufende oder angeratene Behandlungen ohne Risikozuschlag mitversichert. Auch Beschäftigte mit Vorerkrankungen, die privat kaum oder nur mit Zuschlägen versicherbar wären, erhalten so vollen Schutz. Was im Einzelfall gilt, hängt vom konkreten Versicherer, Tarif, Finanzierungsmodell und Kollektiv ab.
Wie funktioniert die bKV? Die drei Durchführungswege
Finanzierungsform und Kollektivgröße beeinflussen maßgeblich, ob eine Gesundheitsprüfung entfällt. Ein vollständiger Verzicht ist vor allem bei arbeitgeberfinanzierten Obligatoriumsmodellen üblich; für freiwillige oder arbeitnehmerfinanzierte Lösungen gelten häufig abweichende Annahmeregeln.
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| Modell | Finanzierung | Teilnahme und Aufnahmebedingungen |
|---|---|---|
| Arbeitgeberfinanziertes Obligatorium | Arbeitgeber | Definierte Gruppe; konkrete Teilnahme- und Annahmeregeln des Gruppenvertrags prüfen |
| Arbeitnehmerfinanziertes Fakultativmodell | Beschäftigte | Freiwillige Teilnahme; Gesundheitsfragen oder abweichende Bedingungen möglich |
| Mischmodell | Grundschutz und Aufstockung unterschiedlich finanziert | Aufnahmebedingungen für Grundschutz und Aufstockung getrennt prüfen |
Begünstigte Gruppen müssen nach objektiven, sachlichen und arbeitsbezogenen Kriterien abgegrenzt werden. Benachteiligungen nach geschützten Merkmalen sind unzulässig. Arbeitsrecht und Betriebsrat
Welche Leistungen bietet die bKV?
Ein Budgettarif stellt ein festgelegtes Budget pro Versicherungsjahr bereit. Innerhalb des tariflichen Rahmens können Versicherte die erstattungsfähigen Leistungen flexibel nutzen. Ein Bausteintarif bündelt einzelne Leistungsbereiche, zum Beispiel Zahn, Krankenhaus, Vorsorge oder Sehhilfen. Dadurch kann ein gewünschter Bereich gezielt abgesichert werden. Ob ein Budgettarif, ein Bausteintarif oder eine Kombination passt, hängt vom Bedarf des Unternehmens, dem Kollektiv und den Tarifbedingungen ab.
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| Bereich | Typische Leistungen |
|---|---|
| Zahn | Zahnersatz, Zahnbehandlung, professionelle Zahnreinigung, Kieferorthopädie |
| Stationär | Ein- oder Zweibettzimmer, Chefarztbehandlung, freie Krankenhauswahl |
| Ambulant | Heilpraktiker, Naturheilverfahren, Vorsorgeuntersuchungen, Schutzimpfungen |
| Sehhilfen | Brillen, Kontaktlinsen, Zuschüsse zu Augenlaser-Operationen |
| Vorsorge & Prävention | Check-ups über den GKV-Katalog hinaus, Krebsvorsorge |
| Service | Facharzt-Terminservice, telemedizinische Beratung, Zweitmeinung |
| Weitere Bausteine | Krankentagegeld, Auslandsreisekrankenschutz, betriebliche Pflegevorsorge |
Je nach Tarif können Beschäftigte Leistungen erhalten, die über den GKV-Leistungsumfang hinausgehen, beispielsweise bei Zahnersatz, stationären Wahlleistungen, Sehhilfen oder Vorsorge. Umfang, Erstattungshöhe und Begrenzungen unterscheiden sich jedoch erheblich zwischen den Tarifen.
Wichtige Prüfpunkte sind Erstattungssätze, Sublimits, Jahresgrenzen, Wartezeiten, Zahnstaffeln, Ausschlüsse, fehlende Zähne sowie laufende oder angeratene Behandlungen. Auch Budgetverfall, Übertragungsmöglichkeiten, Beitragsbefreiung, Familienoptionen und die Fortführung nach dem Ausscheiden können sich je nach Tarif unterscheiden.
Was kostet eine betriebliche Krankenversicherung?
In vielen arbeitgeberfinanzierten Kollektivverträgen wird ein einheitlicher Beitrag je versicherter Person kalkuliert. Je nach Anbieter, Tarif, Alterssystem, Tarifstufe, Finanzierungsform und Beitragsbefreiung können jedoch unterschiedliche Beiträge gelten.
Budgettarife ab 300 € Jahresbudget: Beiträge ausgewählter Anbieter ab 12,90 € monatlich. Die konkrete Beitragshöhe hängt unter anderem vom Anbieter, Tarif, Budget, Kollektiv, Finanzierungsmodell, Alterssystem und einer möglichen Beitragsbefreiung ab. Maßgeblich ist ausschließlich das konkrete Angebot.
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| Anbieter und Tarif | Jahresbudget | Monatsbeitrag je Person | Voraussetzungen |
|---|---|---|---|
| Barmenia, BesserGesund Budget 300 | 300 € | 12,90 € | Arbeitgeberfinanziert, Uniage, ohne Beitragsbefreiung; mindestens zehn versicherte Beschäftigte und 100 % Teilnahme der definierten Gruppe; Branchen- und Annahmeregeln prüfen |
Angabe des VersicherersBarmenia Krankenversicherung AG, Produktblatt BesserGesund Budget, WK2053, Dokumentstand 05/2026, S. 1; Preis und Beitragsbefreiung am 10.09.2026 abgeglichen. Kollektivvoraussetzungen: BarmeniaGothaer Berater-Modul 3/2026, S. 7–10. Keine Beitragsgarantie; Gültigkeit im Angebot prüfen. - Stand: 10.09.2026 Quelle
Datenstand der veröffentlichten Tarif- und Beitragsangaben: 10.09.2026. Die älteren Dokumentstände der Originalunterlagen sind jeweils an der Quelle genannt. Verbindlich sind ausschließlich das individuelle Angebot und die vollständigen Versicherungsbedingungen.
Sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, beziehen sich die Beiträge auf die jeweilige Tarifvariante ohne zusätzliche Beitragsbefreiung. Bei einzelnen Anbietern ist eine Beitragsbefreiung bereits im Beitrag enthalten oder wird separat kalkuliert. Dies wird im jeweiligen Tarifangebot ausgewiesen.
Arbeitgeberbeiträge können grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden, sofern sie betrieblich veranlasst sind und die allgemeinen steuerlichen Voraussetzungen erfüllt werden. Die konkrete Behandlung wird je nach Ausgestaltung der Zusage mit der Steuerberatung abgestimmt.
Weitere Beitragsbeispiele und Kostenfaktoren finden Sie unter Kosten und Beiträge.
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- Aufnahmebedingungen tarifabhängig
- Beitrag je Mitarbeitendem
- Anbieterübergreifend
Steuer und Sozialversicherung: die 50-Euro-Freigrenze
Wird der bKV-Beitrag als Sachbezug gewährt und überschreiten die hierfür relevanten Sachbezüge insgesamt nicht 50 Euro im Kalendermonat, kann die Leistung steuerfrei bleiben. Es handelt sich um eine Freigrenze, nicht um einen Freibetrag. Bei einer Überschreitung kann die Steuerfreiheit für den gesamten relevanten Sachbezug entfallen. Die konkrete lohnsteuerliche und sozialversicherungsrechtliche Behandlung sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden. Die 50-Euro-Grenze ergibt sich aus § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG.
Gesetz / Rechtsprechung§ 8 Abs. 2 Satz 11 EStG Quelle
Bei der Prüfung der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze sind die jeweils relevanten Sachbezüge zusammen zu betrachten. Für bestimmte Arbeitgeberleistungen im öffentlichen Personenverkehr gelten jedoch eigenständige Steuerbefreiungen nach § 3 Nr. 15 EStG. Ein steuerfreies Jobticket ist deshalb nicht automatisch Teil der 50-Euro-Freigrenze. Das BMF behandelt die Steuerbefreiung für bestimmte Jobtickets und Verkehrsleistungen eigenständig nach § 3 Nr. 15 EStG.
Gesetz / Rechtsprechung§ 3 Nr. 15 EStG Quelle
Eine Sozialversicherungsfreiheit kommt grundsätzlich nur in Betracht, wenn die Arbeitgeberleistung zusätzlich zum ohnehin geschuldeten Arbeitslohn gewährt wird und die sozialversicherungsrechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind. Die steuerliche Behandlung und die Beitragspflicht zur Sozialversicherung sind getrennt zu prüfen.
Für bestimmte zusätzliche Sachzuwendungen kann eine Pauschalbesteuerung nach § 37b EStG in Betracht kommen. Die Vorschrift ist jedoch nicht automatisch auf jeden bKV-Beitrag oberhalb der Sachbezugsfreigrenze anwendbar. Die Voraussetzungen und die sozialversicherungsrechtlichen Folgen müssen im Einzelfall geprüft werden.
Vorteile und Nachteile im Überblick
Für Arbeitgeber
- Zusätzliche Gesundheitsleistung für die Belegschaft
- Vergleichbare und bei Vertragsbeginn kalkulierbare Beiträge je versicherter Person, soweit der Tarif dies vorsieht
- Unterstützung bei Recruiting und Mitarbeiterbindung als möglicher Bestandteil eines Gesamtbenefit-Konzepts
- Je nach Tarif digitale Services und vereinfachte Leistungsabrechnung
- Arbeitgeber können die bKV mit anderen Benefits und einer gezielten Kommunikation verbinden
- Laufende Beiträge und Verwaltungsaufwand bei Ein- und Austritten
- Steuerliche Behandlung und Sachbezüge müssen korrekt in der Lohnabrechnung berücksichtigt werden
- Gleichbehandlung, Mitbestimmung und arbeitsrechtliche Gestaltung sollten vor Einführung geprüft werden
- Tarifwechsel, Beitragsanpassungen und Beendigung können vertragliche und kommunikative Folgen haben
- Eine bKV ersetzt keine marktgerechte Vergütung und löst keine grundlegenden Führungs- oder Organisationsprobleme
Für Beschäftigte
Je nach Tarif können Beschäftigte Leistungen erhalten, die über den GKV-Leistungsumfang hinausgehen, beispielsweise bei Zahnersatz, stationären Wahlleistungen, Sehhilfen oder Vorsorge. Umfang, Erstattungshöhe und Begrenzungen unterscheiden sich jedoch erheblich zwischen den Tarifen.
Der Versicherungsschutz kann an das Arbeitsverhältnis gebunden sein. Bei einem Ausscheiden gelten je nach Tarif Fristen und Bedingungen für eine private Fortführung. Der private Beitrag kann vom bisherigen Gruppenbeitrag abweichen. Außerdem können Wartezeiten, Ausschlüsse, Sublimits, Gesundheitsfragen oder Einschränkungen für laufende und angeratene Behandlungen gelten.
bKV einführen: die wichtigsten Schritte
- Ziele und Zielgruppe festlegenGesundheitsbedarf, Mitarbeiterzahl und sachlich abgegrenzte Gruppen ermitteln.
- Budget bestimmenLangfristige Finanzierung, Beitragsmodell und relevante Sachbezüge berücksichtigen.
- Modell und Tarif auswählenPrüfen Sie insbesondere: Welche Leistungen sind versichert? Welche Erstattungsgrenzen und Sublimits gelten? Werden Vorsorge- oder Serviceleistungen auf ein Budget angerechnet? Gibt es Wartezeiten, Zahnstaffeln oder Ausschlüsse? Ist eine Gesundheitsprüfung erforderlich? Welche Mindestkollektivgröße gilt? Können ausgeschiedene Mitarbeitende den Schutz fortführen? Gibt es Familienoptionen und einen Budgetübertrag?
- Betriebsrat einbindenOb und in welchem Umfang Mitbestimmungsrechte bestehen, hängt vom konkreten Regelungsgegenstand und der betrieblichen Ausgestaltung ab. Lassen Sie die Beteiligungsrechte vor Umsetzung prüfen.
- Zusage formulierenFormulieren Sie den Anspruch, Leistungsumfang, Beginn, Ende, Finanzierung, Fortführung und mögliche Freiwilligkeits- oder Kündigungsregeln eindeutig. Eine Geldzusage und Versicherungsschutz sind nicht gleich zu behandeln. Eine klar und transparent formulierte Regelung kann unter bestimmten Voraussetzungen einen dauerhaften Anspruch verhindern. Pauschale, widersprüchliche oder unklare Freiwilligkeits- und Widerrufsvorbehalte können jedoch unwirksam sein. Die konkrete Arbeitgeberzusage wird arbeitsrechtlich geprüft.
- Belegschaft informierenLeistungen, Ausschlüsse, Abrechnung und Fortführung verständlich erklären.
Wie verbreitet ist die bKV in Deutschland?
Zum 31. Dezember 2025 boten 60.600 Unternehmen ihren Beschäftigten eine betriebliche Kranken- oder Pflegeversicherung an. Gezählt wurden laut PKV-Verband Arbeitgeber, die die Beiträge vollständig tragen. Gegenüber Ende 2024 ist die Zahl um 16 Prozent gestiegen.
MarktdatenPKV-Verband: betriebliche Kranken- und Pflegeversicherung - Stand: 31.12.2025 Quelle
In einer vom PKV-Verband zitierten Civey-Umfrage vom Januar 2026 bewertete rund ein Viertel der Befragten die bKV als wichtiger als eine Gehaltserhöhung. Das beschreibt eine geäußerte Präferenz und belegt weder eine garantierte Bindungswirkung noch einen individuellen finanziellen Vorteil.
Häufige Fragen zur betrieblichen Krankenversicherung
Eine bKV ist eine private Krankenzusatzversicherung, die ein Arbeitgeber für Beschäftigte abschließt und je nach Vereinbarung ganz oder teilweise finanziert. Sie ergänzt die gesetzliche oder private Krankenversicherung und ersetzt sie nicht.
Eine bKV kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen als Sachbezug steuerbegünstigt sein. Entscheidend sind unter anderem die Vertragsgestaltung, die maßgeblichen Sachbezüge des Monats und die geltende Freigrenze. Ein Geldzuschuss oder eine Kostenerstattung kann steuerlich anders behandelt werden. Details erläutert unsere Seite „bKV und Steuer“.
Die Beiträge hängen unter anderem von Anbieter, Tarif, Leistungsumfang, Budget, Kollektiv, Beitragsbefreiung und Finanzierungsmodell ab. Veröffentlichen wir Beispiele, kennzeichnen wir Anbieter, Tarif, Datenstand und Quelle. Nicht belegbare Werte werden als „Angebot erforderlich“ ausgewiesen.
Das ist tarif- und kollektivabhängig. Manche Gruppenverträge sehen einen Verzicht auf Gesundheitsfragen oder Wartezeiten vor, andere enthalten Einschränkungen, Ausschlüsse oder Anfangsbegrenzungen. Maßgeblich ist der konkrete Tarif.
Die Mindestkollektivgröße unterscheidet sich nach Anbieter, Tarif und Gruppenvertrag. Je nach Lösung kann eine bKV bereits für ein kleineres Kollektiv infrage kommen; andere Tarife setzen eine höhere Teilnehmerzahl voraus. Ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt, wird im konkreten Angebot geprüft.
Der Versicherungsschutz kann mit dem Arbeitsverhältnis enden. Ob eine private Fortführung möglich ist, welche Frist gilt, ob eine Gesundheitsprüfung entfällt und welcher Beitrag anfällt, steht im jeweiligen Tarif und Gruppenvertrag.
Ob und in welchem Umfang Mitbestimmungsrechte bestehen, hängt vom konkreten Regelungsgegenstand und der betrieblichen Ausgestaltung ab. Lassen Sie die Beteiligungsrechte vor Umsetzung prüfen.
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