bKV-RatgeberOrientierung für Unternehmen und Beschäftigte

Was kostet eine betriebliche Krankenversicherung?

Von Thomas Hofstetter, Versicherungsfachmann (IHK) und Geschäftsführer · Zuletzt aktualisiert: 24.09.2026 · Angaben zu Tarifen und Beiträgen sind als Angaben der Versicherer gekennzeichnet.

Die Kosten einer bKV hängen unter anderem vom Anbieter, Tarif, Leistungsumfang, Budget, der Größe des Kollektivs und der Finanzierung durch den Arbeitgeber ab. In den folgenden Beispielen sehen Sie, wie sich Beiträge unterscheiden können. Verbindlich sind immer das individuelle Angebot und die jeweils geltenden Versicherungsbedingungen.

Budgettarife: Beitragsbeispiel und Vergleichsgrundlage

Bei einem Budgettarif steht Ihnen pro Versicherungsjahr ein festgelegtes Gesundheitsbudget zur Verfügung. Sie entscheiden innerhalb des tariflichen Rahmens selbst, welche Leistungen Sie nutzen. Bei einem Bausteintarif wählen Sie einzelne Leistungsbereiche, zum Beispiel Zahn, Sehhilfen, Vorsorge oder Krankenhaus. Welche Variante besser passt, hängt vom gewünschten Schutz und vom konkreten Bedarf ab. Ein direkter Preisvergleich ist nur sinnvoll, wenn Leistungsumfang, Begrenzungen und Bedingungen vergleichbar sind.

Unsere Beitragsbeispiele beziehen sich auf die jeweils genannte Tarif- und Budgetstufe. Bitte beachten Sie Anbieter, Tarifname, Budget bzw. Leistungsumfang, Alters- und Beitragsmodell, Kollektivvoraussetzungen, Beitragsbefreiung sowie den Dokumentstand. Nicht aufgeführte Anbieter oder Tarifstufen sind nicht automatisch schlechter oder teurer; sie sind in dieser Beispielübersicht lediglich nicht enthalten.

Tabelle seitlich scrollen →

Beispiel eines Anbieters: Allianz MeineGesundheit, Beitrag je Person und Monat
JahresbudgetMonatsbeitragFinanzierung und Beitragsbefreiung
300 €13,90 €Arbeitgeberfinanziert; inkl. Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten
600 €22,90 €Arbeitgeberfinanziert; inkl. Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten
900 €32,90 €Arbeitgeberfinanziert; inkl. Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten
1.200 €41,90 €Arbeitgeberfinanziert; inkl. Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten
1.500 €49,90 €Arbeitgeberfinanziert; inkl. Beitragsbefreiung in entgeltfreien Zeiten

Angabe des VersicherersAllianz, öffentliche Beitragsübersicht MeineGesundheit, ab fünf Mitarbeitenden. Abruf 10.09.2026; konkrete Aufnahme- und Altersbedingungen im Angebot prüfen. Ab 01.01.2027 sind laut Anbieter abweichende Beiträge in einzelnen Branchen möglich. - Stand: 10.09.2026 Quelle

Datenstand der Beitragsübersicht: 10.09.2026. Die Tabelle zeigt ein Anbieterbeispiel und keinen vollständigen Marktvergleich. Für andere Anbieter, Tarifvarianten oder ein nicht bestätigtes Beitragsmodell gilt: Angebot erforderlich.

Beim Allianz-Budgettarif MeineGesundheit kann sich das Budget im folgenden Kalenderjahr verdoppeln. Voraussetzung ist, dass der Versicherungsschutz ein vollständiges Kalenderjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember bestand und in diesem Zeitraum keine Leistungen genutzt wurden. Beim Wechsel aus den früheren MeinGesundheitsBudget-Tarifen in MeineGesundheit erfolgt trotz Leistungsfreiheit keine Budgetverdoppelung. Quelle: Allianz Kranken Firmennewsletter vom 24.09.2026; verbindlich sind die jeweils geltenden Tarifbedingungen.

Ein pauschaler Effizienzfaktor kann die Unterschiede zwischen Tarifen nicht zuverlässig abbilden. Entscheidend sind Beitrag, Budgethöhe, Leistungsumfang, Sublimits und die tatsächliche Nutzung. Deshalb sollten Budgetstufen immer anhand derselben Tarifmerkmale miteinander verglichen werden.

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Teilen Sie uns Mitarbeiterzahl, Branche und gewünschte Leistungen mit. Wir prüfen passende Tarife und die Aufnahmebedingungen für Ihr Unternehmen.

  • Aufnahmebedingungen tarifabhängig
  • Beitrag je Mitarbeitendem
  • Anbieterübergreifend
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Bausteintarife: Leistungsumfang und Beiträge prüfen

Bei einem Budgettarif steht Ihnen pro Versicherungsjahr ein festgelegtes Gesundheitsbudget zur Verfügung. Sie entscheiden innerhalb des tariflichen Rahmens selbst, welche Leistungen Sie nutzen. Bei einem Bausteintarif wählen Sie einzelne Leistungsbereiche, zum Beispiel Zahn, Sehhilfen, Vorsorge oder Krankenhaus. Welche Variante besser passt, hängt vom gewünschten Schutz und vom konkreten Bedarf ab. Ein direkter Preisvergleich ist nur sinnvoll, wenn Leistungsumfang, Begrenzungen und Bedingungen vergleichbar sind.

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Leistungsbereiche und benötigte Angebotsdaten
BausteinWorauf Sie achten solltenBeitrag
ZahnErstattungssatz, Zahnstaffel, fehlende Zähne und angeratene BehandlungenAngebot erforderlich
KrankenhausZimmerwahl, privatärztliche Behandlung und ErstattungsgrenzenAngebot erforderlich
Vorsorge und ambulante LeistungenUntersuchungskatalog, Sublimits und AbrechnungszeiträumeAngebot erforderlich
Auslandsreise und weitere BausteineReisedauer, versicherte Ereignisse und KombinierbarkeitAngebot erforderlich

Ein Baustein ist nicht grundsätzlich günstiger oder leistungsstärker als ein Budgettarif. Entscheidend sind Bedarf, Erstattungsumfang und Begrenzungen.

Beitragsbefreiung: enthalten oder zusätzlich vereinbart?

Ob eine Beitragsbefreiung eingeschlossen ist oder zusätzlich vereinbart werden kann, ist vom Anbieter und Tarif abhängig. Wir weisen in der jeweiligen Tarifzeile aus, ob und unter welchen Voraussetzungen die Beitragsbefreiung gilt.

Bei einem Vergleich müssen Varianten mit und ohne Beitragsbefreiung getrennt betrachtet werden. Ein zusätzlicher Beitrag kann auch die steuerliche Einordnung verändern.

Rechenbeispiele nach Unternehmensgröße

Unverbindliches Rechenbeispiel mit einem angenommenen Monatsbeitrag von 45 Euro je versicherter Person; keine Tarif- oder Nettozusage.

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Versicherte PersonenMonatlicher Beitrag gesamtJährlicher Beitrag gesamt
10450 €5.400 €
502.250 €27.000 €
1205.400 €64.800 €

Arbeitgeberbeiträge zur bKV können grundsätzlich betrieblich veranlasste Aufwendungen sein. Die steuerliche Behandlung hängt jedoch von der konkreten Gestaltung, der Lohnabrechnung und den persönlichen bzw. unternehmensbezogenen Voraussetzungen ab. Bitte lassen Sie die Behandlung im Einzelfall steuerlich prüfen.

Eine beispielhafte Berechnung nach Steuern dient ausschließlich der Orientierung. Die tatsächliche steuerliche Wirkung hängt insbesondere von Steuerbelastung, Rechtsform, Lohnabrechnung und der konkreten Ausgestaltung der bKV ab.

Welche Faktoren den Beitrag beeinflussen

  • Anbieter, Tarif, Leistungsumfang und Budgethöhe
  • Mindestkollektiv, Mitarbeiterzahl, Branche und Alters- bzw. Beitragsmodell
  • Finanzierungsmodell und zusätzliche Bausteine
  • Beitragsbefreiung, Aufnahmebedingungen und Beitragsentwicklung

Mindestkollektiv, Gesundheitsprüfung, Wartezeiten, Ausschlüsse und die Berücksichtigung laufender oder angeratener Behandlungen unterscheiden sich je nach Anbieter und Tarif. Die Angaben auf dieser Seite sind deshalb immer tarifbezogen zu lesen.

Verwaltung, Steuern und Beitragsentwicklung

Ob Beiträge angepasst werden können, unter welchen Voraussetzungen dies geschieht und wie ausgeschiedene Mitarbeitende den Schutz fortführen können, ergibt sich aus dem konkreten Tarif und dem Gruppenvertrag. Diese Punkte sollten vor Vertragsschluss geprüft werden.

Wird der bKV-Beitrag als Sachbezug gewährt, kann die monatliche 50-Euro-Freigrenze relevant sein. Dabei werden die hierfür maßgeblichen Sachbezüge zusammengerechnet; die Grenze ist eine Freigrenze. Ob die Voraussetzungen erfüllt sind, hängt von der konkreten Gestaltung und weiteren Sachbezügen ab.

Für bestimmte Arbeitgeberleistungen im öffentlichen Personenverkehr gelten eigene steuerliche Regeln. Ein Jobticket ist daher nicht automatisch Bestandteil der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze. Die steuerliche Einordnung sollte getrennt geprüft werden.

Neben den Versicherungsbeiträgen sind der Verwaltungsaufwand und gegebenenfalls Steuern oder Sozialversicherungsbeiträge zu berücksichtigen. Details: bKV und Steuer.

Häufige Fragen zu den Kosten der bKV

Die Beiträge hängen unter anderem von Anbieter, Tarif, Leistungsumfang, Budget, Kollektiv, Beitragsbefreiung und Finanzierungsmodell ab. Veröffentlichen wir Beispiele, kennzeichnen wir Anbieter, Tarif, Datenstand und Quelle. Nicht belegbare Werte werden als „Angebot erforderlich“ ausgewiesen.

Beiträge zur bKV können bei betrieblicher Veranlassung grundsätzlich als Betriebsausgaben berücksichtigt werden. Die konkrete steuerliche Behandlung, insbesondere bei übernommenen Steuern oder besonderen Vertragsgestaltungen, sollte mit der Steuerberatung abgestimmt werden.

Ob Beiträge angepasst werden können, unter welchen Voraussetzungen dies geschieht und wie ausgeschiedene Mitarbeitende den Schutz fortführen können, ergibt sich aus dem konkreten Tarif und dem Gruppenvertrag. Diese Punkte sollten vor Vertragsschluss geprüft werden.

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  • Aufnahmebedingungen tarifabhängig
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