bKV-RatgeberOrientierung für Unternehmen und Beschäftigte

bKV statt Gehaltserhöhung: Einordnung und Nettovergleich

Von Thomas Hofstetter, Versicherungsfachmann (IHK) und Geschäftsführer · Zuletzt aktualisiert: 10.09.2026 · Angaben zu Tarifen und Beiträgen sind als Angaben der Versicherer gekennzeichnet.

Eine bKV und eine Gehaltserhöhung sind unterschiedliche Arbeitgeberleistungen. Eine Gehaltserhöhung ist frei verfügbar und kann Ansprüche beeinflussen; eine bKV ist zweckgebundener Versicherungsschutz. Ein Vergleich muss die individuellen Steuer- und Sozialversicherungsdaten berücksichtigen.

Rechenbeispiele brauchen individuelle Annahmen

Beispielrechnungen hängen von Steuerklasse, Einkommen, Kirchensteuer, Kinderzahl, Krankenkasse, Beitragsbemessungsgrenzen und Bundesland ab. Die dargestellten Werte sind keine allgemeingültige Nettozusage.

Ein angenommener bKV-Beitrag von 50 Euro pro Monat kostet zunächst 600 Euro pro Jahr. Ob zusätzliche Abgaben entstehen, ist gesondert zu prüfen. Daraus folgt weder eine Auszahlung von 600 Euro noch eine garantierte Erstattung in gleicher Höhe.

Wo der Vergleich an seine Grenzen stößt

Die bKV ist nicht frei verwendbar und ersetzt keine marktgerechte Vergütung. Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit sind getrennt anhand der konkreten Gestaltung zu prüfen.

Eine bKV kann als zusätzlicher Versicherungsschutz einen unmittelbaren Gesundheitsnutzen bieten. Dieser Nutzen entsteht nur im tariflichen Leistungsumfang und bei tatsächlicher Nutzung.

Steuern und Sozialversicherung individuell berechnen

Beispielrechnungen hängen von Steuerklasse, Einkommen, Kirchensteuer, Kinderzahl, Krankenkasse, Beitragsbemessungsgrenzen und Bundesland ab. Die dargestellten Werte sind keine allgemeingültige Nettozusage.

Eine individuelle Lohnabrechnung ist erforderlich, um den Nettoeffekt einer Gehaltserhöhung zu ermitteln. Allgemeine Werte wie „27 Euro netto aus 50 Euro brutto“ bilden nicht jede Situation ab.

Gehalt und Versicherungsschutz gegenüberstellen

Prüfen Sie Arbeitgeberkosten, Nettoeffekt, Leistungsumfang, Freigrenzen, Renten- und Lohnersatzwirkungen sowie die Interessen der Belegschaft.

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LeistungWas Beschäftigte erhalten
GehaltserhöhungFrei verfügbares Einkommen; mögliche Auswirkungen auf Renten- und Lohnersatzansprüche
bKVVersicherungsschutz innerhalb der vereinbarten Leistungen und Grenzen

Wann Gehalt trotzdem die bessere Wahl ist

Die bKV ist nicht frei verwendbar und ersetzt keine marktgerechte Vergütung. Steuerfreiheit und Sozialversicherungsfreiheit sind getrennt anhand der konkreten Gestaltung zu prüfen.

Wenn frei verfügbares Einkommen benötigt wird, ist dies bei der Benefit-Entscheidung ausdrücklich zu berücksichtigen. Eine bKV ersetzt keine vereinbarte oder marktgerechte Vergütung.

Wie Sie die Entscheidung intern begründen

Prüfen Sie Arbeitgeberkosten, Nettoeffekt, Leistungsumfang, Freigrenzen, Renten- und Lohnersatzwirkungen sowie die Interessen der Belegschaft.

Erklären Sie Leistungen, Begrenzungen, Arbeitgeberkosten und mögliche Abgaben transparent. Der Versicherungsbeitrag ist nicht mit einer garantierten Leistungsauszahlung gleichzusetzen.

Die Freigrenze aktiv einplanen

Sachbezüge bleiben nach § 8 Abs. 2 Satz 11 EStG außer Ansatz, wenn die hierfür maßgeblichen Vorteile insgesamt 50 Euro im Kalendermonat nicht übersteigen. Die Beträge aller einbezogenen Sachbezüge werden zusammengerechnet. Wird die Grenze überschritten, entfällt die Freigrenze für den maßgeblichen Sachbezug insgesamt; es handelt sich nicht um einen Freibetrag.

Für bestimmte Arbeitgeberleistungen im öffentlichen Personenverkehr gelten eigene steuerliche Regeln. Ein Jobticket ist daher nicht automatisch Bestandteil der 50-Euro-Sachbezugsfreigrenze. Die steuerliche Einordnung sollte getrennt geprüft werden.

Ob Beiträge angepasst werden können, unter welchen Voraussetzungen dies geschieht und wie ausgeschiedene Mitarbeitende den Schutz fortführen können, ergibt sich aus dem konkreten Tarif und dem Gruppenvertrag. Diese Punkte sollten vor Vertragsschluss geprüft werden.

Steuer und Sozialversicherung bei der bKV

Häufige Fragen zu bKV und Gehaltserhöhung

Eine bKV und eine Gehaltserhöhung sind unterschiedliche Arbeitgeberleistungen. Eine Gehaltserhöhung ist frei verfügbar und kann Ansprüche beeinflussen; eine bKV ist zweckgebundener Versicherungsschutz. Ein Vergleich muss die individuellen Steuer- und Sozialversicherungsdaten berücksichtigen.

Bei einer bKV durch Entgeltumwandlung können die lohnsteuerliche und die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung auseinanderfallen. Ob die Freigrenze anwendbar ist und ob Sozialversicherungsbeiträge anfallen, sollte vor der Umsetzung mit der Steuerberatung oder dem zuständigen Finanzamt geprüft werden.

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