Zusatzversicherung Heilpraktiker und alternative
Heilmethoden im Vergleich

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Münchener Verein Naturmedizin 175

Münchener Verein Naturmedizin 175 wird nicht mehr für Neukunden angeboten – jetzt aktuelle Tarife vergleichen

Jahr

Detailübersicht: Heilpraktiker Zusatz­versicherung Münchener Verein Naturmedizin 175

Dieser Tarif kann nicht mehr NEU beantragt werden.

Der Tarif Naturmedizin 175 des Münchener Vereins erstattet 100 % der Kosten für Heilpraktikerbehandlungen und 100 % der Kosten für Naturheilverfahren durch Ärzte nach dem Hufelandverzeichnis und 100 % der Kosten für osteopathische Behandlungen von Mitgliedern des Berufsverbandes der Osteopathen, bis 1.000 EUR Rechnungsbetrag. Dies ergibt eine Erstattungsleistung von 1.000 EUR.

Die Leistungen erfolgen jeweils bis zu den Höchstbeträgen des Gebührenverzeichnisses für Heilpraktiker oder der Gebührenordnung für Ärzte. 

Münchener Verein

Naturmedizin 175

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Die wichtigsten Leistungen auf einen Blick

Wartezeiten?

Nicht relevant

Heilpraktikerbehandlung

Ja, 100 %

Osteopathische Leistungen

Ja, 100 %

Psychotherapeutische Leistungen

Ja, 100 %

Arzneimittel vom Heilpraktiker

Ja, 100 %

Höchstsatz Gebührenverzeichnis

Ja

Arzt für Naturheilverfahren

Ja, 100 %

Erstattungshöhe für Alternativmedizin

1.000 EUR / Kalenderjahr

Volle alternativmedizinische Leistung von Anfang an?

Nicht relevant

Fragen & Antworten im Detail - Tarif Münchener Verein Naturmedizin 175

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern durchgeführten Behandlungen?
100 % für die von Ihrem Heilpraktiker abgerechneten Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des Gebührenverzeichnisses der Heilpraktiker (GebüH) und im Rahmen der dort genannten Gebührenspanne.
Erstattet die Versicherung das Heilpraktikerhonorar bis zum Höchstbetrag der im Verzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Naturmedizin 175 leistet auch bis zum Höchstbetrag der im Gebührenverzeichniss für Heilpraktiker (GebüH) festgelegten Gebührenspanne.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung erbrachten und nach GebüH abgerechneten Heilmittel?
100 % des Rechnungsbetrags für vom Heilpraktiker erbrachte und nach GebüH abgerechnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.
Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6 erbrachten osteopathischen Leistungen ?

100 % des Rechnungsbetrags für osteopathische Leistungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 35.1 bis 35.6

Alternativ erstattet diese Versicherung auch 100 % der Behandlungskosten für ostheopatische Behandlungen durch andere Leistungserbringer. Die genauen Voraussetzungen finden Sie hier: Ostheopathie durch andere Leistungerbringer.

Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000 EUR Erstattungsbetrag pro Kalenderjahr.

Welche Erstattung erfolgt für die von Heilpraktikern nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8 erbrachten psychotherapeutischen Leistungen?

100 % des Rechnungsbetrags für psychotherapeutische Behandlungen durch Heilpraktiker nach den GebüH Ziffern 19.1 bis 19.8.

Voraussetzung ist die medizinische Notwendigkeit. Eine Kostenübernahmeerklärung ist nicht zwingend erforderlich, wir empfehlen jedoch die Abstimmung mit dem Münchener Verein vor Behandlungsbeginn. Es gilt die generelle Leistungshöchstgrenze von 1.000 EUR Erstattungsbetrag pro Versicherungsjahr.

Leistet der Tarif für alle im Sinne des deutschen Heilpraktikergesetzes tätigen Heilpraktiker?

Zu dieser Detailfrage liegt keine Leistungsaussage des Versicherers vor.

Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten durchgeführten Behandlungen mit Naturheilverfahren?
100 % für die von Ihrem Arzt abgerechneten naturheilkundlichen Behandlungen. Erstattet wird auf Basis des versicherereigenen Leistungsverzeichnisses, das einen Auszug aus dem Hufelandverzeichnis darstellt.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten Arzneimittel?
100 % des Rechnungsbetrags für verordnete Arzneimittel.
Welche Erstattung erfolgt für die von Ärzten für Naturheilverfahren verordneten und im Zusammenhang mit einer naturheilkundlichen Behandlung stehenden Heilmittel?
100 % für ärztlich verordnete Heilmittel, wie z.B. Massagen.
Erstattet die Versicherung das Arzthonorar bis zum Höchstbetrag der im Hufelandverzeichnis festgelegten Gebühren?
Ja, der Tarif Naturmedizin 174 leistet auch bis zum Höchstbetrag des im Hufelandverzeichnis für naturheilkundlich tätige Ärzte festgelegten Gebührensatzes.
Höhe der Erstattung für Alternativmedizin
100 % bis zu einem Rechnungsbetrag von 1.000 EUR pro Kalenderjahr werden erstattet. Dies entspricht einem Erstattungsbetrag von 1.000 EUR.
Steht die Leistung für Alternativmedizin von Anfang an in voller Höhe zur Verfügung?

Ja, der Tarif Naturmedizin 175 leistete sofort in voller Höhe. Der Tarif sieht keine weiteren Einschränkungen in den Anfangsjahren vor.

Der Leistungspunkt ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant, da der Tarif nicht mehr neu beantragt werden kann.

Leistet die Zusatzversicherung auch dann in voller Höhe, wenn sich Ihre gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten beteiligt?

Ja, eine Vorleistung Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ist nicht erforderlich. Die gesetzliche Krankenkassen leisten im Regelfall weder für alternative Heilverfahren durch Heilpraktiker, noch für Behandlung durch naturheilkundlich tätige Ärzte.

Wenn Sie den Zuschuss für Hilfsmittel, wie z.B. Hörgeräte in Anspruch nehmen wollen, ist eine Vorleistung ihrer gesetzlichen Krankenkasse aber zwingend erforderlich.

Gibt es Wartezeiten?

Nein, im Tarif Münchener Verein Naturmedizin 175 waren keine Wartezeiten vorgesehen. Die Tarifleistungen konnten unmittelbar nach Versicherungsbeginn in Anspruch genommen werden.

Der Leistungspunkt ist für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant, da der Tarif nicht mehr neu beantragt werden kann.

Verfügt der Tarif über Besonderheiten?

Nein.

Wie wurden die Beiträge kalkuliert?
Der Tarif ist mit Alterungsrückstellungen kalkuliert, sodass für Erwachsene keine automatischen jährlichen oder nach Beitragsgruppen gestaffelten Beitragserhöhungen vorgesehen sind.
Während der Versicherungsdauer im Gesundheitswesen eintretende Kostensteigerungen können, so wie bei allen anderen Versicherern auch,  Beitragsanpassungen nötig machen.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenkasse wechseln?
Wenn Sie von einer deutschen gesetzlichen Krankenkasse zu einer anderen deutschen Krankenkasse wechseln, hat dies keine Auswirkung auf Ihren Versicherungsschutz.
Was passiert, wenn sich Ihr Versicherungsstatus bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse ändert, z.B. von pflichtversichert auf freiwillig versichert oder von einer Familienmitversicherung auf einen eigenständigen Versicherungsschutz?
Eine Statusänderung hat keinen Einfluss auf Ihren Versicherungsschutz. Egal ob Sie pflicht- oder freiwillig versichert sind oder ob Sie mitversichertes Familienmitglied sind oder über eine eigene Mitgliedschaft in einer gesetzlichen Krankenkasse verfügen, diese Änderungen haben keinen Einfluss auf die Zusatzversicherung.
Was passiert, wenn Sie Ihre gesetzliche Krankenversicherungsmitgliedschaft komplett kündigen, weil Sie z.B. ins Ausland ziehen oder sich ganz privat krankenversichern?
Die Beendigung Ihrer Mitgliedschaft in der deutschen gesetzlichen Krankenversicherung ist dem Versicherer umgehend zu melden. Sie haben dann ein zweimonatiges Sonderkündigungsrecht.
Wann können Sie den Vertrag wieder kündigen?
Der Versicherungsnehmer kann das Versicherungsverhältnis zum Ende eines jeden Versicherungsjahres, frühestens aber zum Ablauf der vereinbarten Mindestvertragsdauer kündigen. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres.
Sicher versichert? Verzichtet der Versicherer auf sein ordentliches Kündigungsrecht?
Ja, in § 14, Teil II der allgemeinen Versicherungsbedingungen  verzichtet der Münchener Verein auf die Anwendung des ordentlichen Kündigungsrechtes. Somit kann der Münchener Verein das Versicherungsverhältnis z.B. nicht deshalb beenden, weil ihm der Versicherte zu teuer wird, bzw. zu viele Leistungen in Anspruch genommen hat.
Besteht eine Mindestversicherungsdauer?
Die Mindestversicherungsdauer beträgt zwei Versicherungsjahre. Das erste Versicherungsjahr endet am 31.12. des Beginnjahres. Im Anschluss verlängert sich der Vertrag um jeweils ein Jahr.
Stellt der Versicherer Gesundheitsfragen im Antrag?
Ja, der Versicherer stellte Gesundheitsfragen im Antrag.
Wie lauten die Gesundheitsfragen zu den beantragten Tarifen?

Die Gesundheitsfragen sind für diesen Tarif zum heutigen Zeitpunkt nicht mehr relevant.

Gilt der Versicherungsschutz weltweit?
Nein, der Versicherungsschutz gilt für die in Deutschland durchgeführten und abgerechneten Heilbehandlungen.
Können Kinder unter 18 Jahren allein versichert werden?
Ja, auch Kinder bis zum vollendeten 18. Lebensjahr können in dieser Versicherung allein versichert werden.
Erstellt der Versicherer eine Versichertenkarte (Chipkarte) zur vereinfachten Anmeldung und Abrechnung?
Nein, die Abrechnung erfolgt nicht über eine Chip-Karte. Sie erhalten von Ihrem Arzt oder Heilpraktiker eine Rechnung über die erbrachten Leistungen. Diese Rechnung senden Sie dann an den Münchener Verein.
Jennifer Volkmer
Tarifbedingungen fachlich geprüft von
Jennifer Volkmer

Spezialistin für Versicherungsbedingungen – prüft die hier gezeigten Tarif-Fakten, Erstattungssätze und Bedingungen auf Richtigkeit, damit Sie sich auf jedes Detail verlassen können.